Harro D. Schmeer
Erfahrungen beim Einbau der Gaswarnanlagen und zu
deren Nutzung
- ohne Gewähr -
Aus eigener Erfahrung mit Gasalarm
an einer Gaswarnanlage, wie sie im Auftrag der DSK von der Firma
Berkenbusch in Fürstenhausen installiert werden, möchte ich nachfolgende Hinweise
geben. Ggf. sollten sich die Betroffenen entsprechende Unterlagen und Angaben
von den Monteuren geben lassen.
Die Hinweise basieren – wie
gesagt - auf Erfahrungen, die ich u.a.
mit 2 Fehlalarmen mit der neu installierten Gaswaranlage gemacht habe.
Es wird versucht, für möglichst alle Fälle, die vorkommen können, Informationen
zu geben, ohne jedoch den Anspruch auf Vollständigkeit zu haben.
Noch fehlen bei uns beispielsweise
Transmitter in der Wohnung, da mittlerweile behauptet wird, diese seien
nicht nötig; andere aber halten sie für erforderlich. Ich jedenfalls möchte die
Anlage komplett und voll funktionsfähig haben und werde deshalb nochmals reklamieren.
1. Wichtig sind die Betriebsanleitung für
die Warnzentrale und die Unterlagen
zu allen Einbauteilen wie Magnetventil, Absperrventile etc. Die Anleitungen
sind in den Verpackungen. Ich habe mir alle diese Zettel sowie die Verpackungsetiketten
einbehalten.
2. An der Warnanlage sind 4 Rotleuchten, die
bei Gasalarm angeben (wenn leuchtend), welcher Gasspürer (Transmitter)
den Alarm ausgelöst hat. Dort steht nur „Transmitter 1 - 2 -
3 - 4“, aber nicht, wo
dieser sitzt (in welchem Raum). Es ist aber wichtig, dass dies vermerkt ist
bzw. notiert wird.
3. Es ist zu erfragen, was im Alarmfall
zu tun ist und was nicht gemacht werden darf. Ich habe bei meinem 2.
Alarm, nachdem ich das Hauptventil geschlossen hatte die Reset-Taste
an der Zentraleinheit gedrückt, um die plärrende Sirene abzuschalten.
Mir wurde später gesagt, dass ich dort nichts zu suchen habe. Trotz mehrmaligen
Anfragen bei der Firma Berkenbusch bin ich aber bis heute noch nicht unterrichtet
worden, welche andere Möglichkeit besteht, die Sirene abzuschalten.
4. Es ist darauf zu achten, dass auch in den
Wohnräumen, in denen Gasabnahmestellen sind – also nicht nur in
den Kellerräumen –, solche Transmitter angebracht werden. Wenn eine Leitungsverlegung
dorthin nicht möglich ist, gibt es auch Geräte, die funkgesteuert sind.
5. Bei Gasalarm ist von außerhalb des
Gebäudes sofort die 150-0 (Stadtwerke) anzurufen. Es wird dann sofort der Bereitschaftsmonteur
der Stadtwerke vorbeigeschickt, der mit Prüfgeräten eventuelle Gasdaustritte
prüft.
6. Bei der Notrufnummer der Firma
Berkenbusch braucht man normalerweise nicht anzurufen, denn zunächst ist
dort nur ein Anrufbeantworter geschaltet, der je nach Sachgebiet auf 4 weitere
Störungsrufnummern verweist. Als ich beispielsweise die Nummer für Heizanlagen
wählte, sagte mir die Bereitschaft, dass hierfür eine andere Abteilung zuständig
sei, diese aber keine Bereitschaft habe und man selbst mit Warnanlagen nicht
vertraut sei. Meiner Bitte, dass die zuständige Stelle sich mit mir in Verbindung
setzen möge, ist man seit Wochen nicht nachgekommen.
7. Ferner ist es wichtig, dass man die Stromsicherung
kennt, die für Warnanlage zutreffend ist, sofern man mehrere Stromkreise
über Automaten gesichert hat.
8. Bei Gasalarm soll keine elektrische
Funkenquelle genutzt werden, also: kein Licht einschalten, nicht klingeln,
kein nicht funkgeschütztes Licht anmachen, nicht mit dem Telefon in der Wohnung
die Notruf-Nummer anwählen. Es ist die Frage, ob man von außerhalb des gefährdeten
Gebäudes mittels eines Handtelefones zu einem Funktelefon in der Wohnung den
Notruf absetzen kann.
9. Für Alarmsituationen in der Nacht sollten
funkensichere Taschenlampen bereitgehalten werden.
10. Empfehlenswert ist, von den Protokollen
der Hauptprüfung und der Gebrauchsfähigkeitsprüfung Kopien anzufertigen, dies
von den Protokollen sowohl vor und nach einer Rohrsanierung.
11. Bei Stromausfall schließt auch sofort
das Magnetventil der Warnanlage, dadurch ist die Gasversorgung für Kochen
und Warmwasser nicht mehr gegeben.
Stand: 19.5.2001