Harro D. Schmeer
Gaswarnanlagen
im Bergschadensbereich Fürstenhausen
Ein Beispiel für den ‚Fürstenhausener Alltag’
Weil
unter unserem Wohnort Fürstenhausen die DSK -Deutsche Steinkohle AG - Kohle im
Bruchversatz abbaut und dies erhebliche Auswirkungen auf die Oberflächenbebauung
hat, ist die Gefahr von Gasleitungsbrüchen gegeben. Deshalb hatten meine Schwiegereltern
für ihr Grundstück, Vorderhaus, Hof und Hinterhaus den Einbau von Gaswarninstrumenten
beantragt. Dieser (kostenlose) Einbau wurde uns am 14.11.2000 von der DSK
schriftlich zugesagt mit dem Hinweis, dass dies Geräte bald von einer Fachfirma
eingebaut werden würden.
Nach
knapp einem Monat - am 11.12. gegen 10,45 Uhr – stand der Elektro-Monteur einer
nachgeordneten Vertragsfirma an der Haustür (!) und wollte in beiden Häusern
Warnanlagen mit Gasspürmelder (Transmitter) montieren. Da wir gerade im Aufbruch
waren, um einen medizinischen Termin wahrzunehmen, führten wir in Eile eine
Schnellbesichtigung der untergeschossigen Montagebereiche durch und vereinbarten
einen neuen Termin für Freitag, den 15.12.00, 12,00 Uhr. Dieser Termin wurde am
entsprechenden Freitagvormittag (!) von der Firma telefonisch für Mittwoch den
20.12., 12.00 Uhr neu vereinbart. Zu diesem Termin wurden dann im Keller des
Vorderhauses die Gaswarnanlage und bei dem Haupt-Gasventil und den Zählern
sowie im Heizraum je ein Transmitter montiert und ans Stromnetz angeschlossen.
Im Hinterhaus wurden die Warnanlage im Zählerschrank und je ein Transmitter im
Schrank, in der Garage beim Haupt-Gasabsperrhahn und im Heizraum montiert und
an die Stromversorgung angeschlossen. Diese Arbeiten wurden ordentlich und fachgerecht
durchgeführt. Zur Ergänzung der Anlage wären noch ein Magnetventil und eine zusätzliche
Sirene nötig gewesen; diese sollten aber wegen damaliger Lieferschwierigkeiten
erst später montiert werden.
Schließlich
erkundigte sich der Monteur noch, ob auch in den Wohnungen Gas-Abnahmestellen
vorhanden seien. Als dies bejaht wurde, teilte er mit, dass auch dort Transmitter
installiert werden müssten. Es stellte sich aber heraus, dass dafür die Warnanlage
mit 4 Anschlussstellen im Vorderhaus bei erforderlichen 6 Transmittern nicht
groß genug sei. Im Hinterhaus wären nach damaligem Stand 5 Transmitter anzuschließen
gewesen. Inwieweit hier eine Ergänzung oder Änderung vorgenommen werde, konnte
er nicht angeben. Hierzu sei der DSK-Hauptbeauftragte zuständig und der werde
sich wohl mit uns in Verbindung setzen.
Am
10. 01.2001 wurde telefonisch für den Folgetag die Montage der noch fehlenden
Magnetventile angekündigt. Als diese jedoch erfolgen sollte, stellte der Monteur
fest, dass im Vorderhaus die Platzverhältnisse sehr beengt seien und der ‚Meister’
erst einen entsprechenden Umbau veranlassen müsse. Im Hinterhaus war aus Platzgründen
sowieso erst eine Änderung der Zuleitung zum Druckausgleicher und Anordnung des
Zählers vorzunehmen. Für den Einbau eines Magnetventiles wurden 3 - 4 Stunden
veranschlagt und ein anschließender Termin war wahrzunehmen. So endete diese Aktion
für uns bereits nach 15 Minuten. Bei einer Ortsbesichtigung des Meisters, zwei
Tage später, stellte dieser die Machbarkeit im Vorderhaus fest; nach einer telefonischen
Terminvereinbarung wurde dann am 24.01.01 das Magnetventil im Vorderhaus montiert.
Eine folgende Haupt- und Gebrauchsfähigkeitsprüfung ergab geringe Undichtigkeiten
der Leitungen, weswegen mit einer Sanierung zu rechnen sei.
Am
nachfolgenden Sonntag gab es einen Stromausfall im Hauptversorgungskabel der
Straße, vermutlich verursacht durch Bergeinwirkung. Wir mussten feststellen,
dass dadurch auch die Gasversorgung der Wohnungen für Warmwasser und Kochen ausgefallen
war. Nach einer Ortsbesichtigung von 2 weiteren Monteuren des Hauptunternehmens
mit Terminvereinbarung wurde dann vom 12.02 - 16.02.01 an 5 Arbeitstagen die
Gasleitungen des Vorderhauses saniert, entsprechende Sicherheitsvorrichtungen
eingebaut und durch entsprechende Druckverlust- und Dichtigkeitsprüfungen abgeschlossen.
In
dieser Zeit wurde auch mit den Stadtwerken bei einer Ortsbesichtigung die Leitungsführung
im Hinterhaus besprochen und genehmigt. Um angesichts der Gesamt-Problematik
einen zügigen Übergang von Gas- auf Elektro-Warmwasserversorgung sicherzustellen,
wurde bei einer persönlichen Terminabsprache mit den beiden Monteuren am
28.03.01 und telefonischer Terminabstimmung mit einem Privatunternehmen der
02.04.01 als Montagebeginn vereinbart. Dieser wurde dann wieder um 1 Tag verschoben.
Schließlich wurde die Gasleitungs-Sanierung und -Änderung an 3 Arbeitstagen vom
03. - 05.04.01 durchgeführt. Gleichzeitig wurden durch einen weiteren Subunternehmer
die beiden noch fehlenden Signalhörner montiert. Die Arbeiten selbst, mit Ausnahme
der noch fehlenden Transmitter (funkgesteuert) in den Wohnungen, wurden alle ordentlich
und fachgerecht durchgeführt.
Als
weiteres Ärgernis stellte sich später die Informationspolitik über das Verhalten
bei Störfällen heraus, als 7 Tage später (Gründonnerstag) im Hinterhaus Gasalarm
ausgelöst wurde. An diesem Nachmittag war ich allein zuhause, als plötzlich ein
Warnton ertönte. Da ich nicht auf einen derartigen Alarmfall vorbereitet war,
suchte ich erst nach der Signalquelle. Als ich festgestellt hatte, dass es
nicht der Wecker war, stellte ich dann die Quelle fest: Gasalarm. Der kürzlich
angebrachte DSK-Aufkleber am Warngerät war ohne Brille nicht lesbar: also Brille
und Handy holen, das Hauptabsperrventil schließen und von der Straße aus die
auf dem Aufkleber angegebene Nr. 150-0 anrufen. Es meldeten sich dort die Stadtwerke.
Als ich den Grund meines Anrufes geschildert hatte, meinte mein Gegenüber:
„Haben Sie kein Schreiben der DSK erhalten“? Ich bejahte und wurde dann gefragt,
was denn darin stehe. „Sie anrufen“, antwortete ich, woraufhin mir zugesagt wurde,
dass jemand vorbeikomme. Nach ca. 20 Minuten kam dann auch der Bereitschaftsmonteur
der Stadtwerke. Er hörte sich meine Anliegen an und betätigte dann die Reset-Taste
des Warngerätes, woraufhin endlich die Sirene ihr Heulen einstellte. Mit einem
Gas-Messgerät wurden alle Leitungsverbindungen und Instrumente ‚abgetastet’,
wobei keine Leckage festgestellt wurde. Da am Warngerät der 3. Transmitter angezeigt
war, aber nirgends angegeben war, wo sich dieser befindet,
wurde angenommen, es könne sich
nur um dem im Heizraum befindlichen handeln.
Aber die Heizwassertherme zeigte keine Fehler. Daher wurde noch eine Leitungsdruckprüfung durchgeführt, die aber auch keine Fehler
aufzeigte. Alle Absperrventile wurden
wieder geöffnet und die Betriebsbereitschaft der Anlage
wieder hergestellt.
Als
wir 2 Tage später, am Ostersamstag, vom Einkaufen zurückkehrten, war die Sirene wieder
zu hören.
Also
Hauptventil zu, Reset-Taste drücken,
um die Sirene abzustellen, und mittels
Handy 150-0 anrufen. Es wurde zugesagt, dass
jemand vorbeikomme. Ca. 40 Minuten später war dann auch der
Bereitschaftsmonteur vom letzten Male da. Die Gas-Messprüfung zeigte wieder
keine Fehler und eine weitere Leitungsdruckprüfung war nicht erforderlich.
Alles Weitere wie 2 Tage zuvor und „Frohe Ostern“.
Da
auf dem Warngerät auch ein Aufkleber der Installationsfirma war, verbunden mit
einer Telefon-Nr. für Störfälle, versuchte ich dort, Hilfe bezüglich der Fehlalarme
zu bekommen. Doch dort meldete sich nur ein Automat, der auf 3 unterschiedliche
Bereitschaftsdienste der Firma verwies. Ich suchte mir die Nummer für Heizungsanlagen
aus und rief an. Es meldete sich der Diensthabende, sagte mir aber, dass er
hierfür nicht zuständig sei und von diesen Anlagen keine Ahnung habe. Daraufhin
bat ich, dass er mein Anliegen am Osterdienstag der zuständigen Abteilung weitergeben
möge, die mich dann anrufen solle. Dies wurde mir zugesagt, mit „Frohe Ostern“
war auch dieses Gespräch beendet.
Da
wir vermuteten, dass der Alarm-Transmitter derjenige im Heizkeller sei, ließen
wir Dienstag nach Ostern sofort durch unseren Heizungsinstallateur die Heizungsanlagen
überprüfen und sicherheitshalber etwas anders einstellen. Zur gleichen Zeit
konnte ich einen zufällig vorbeikommenden Monteur der Auftragsfirma herbeiholen
und ihm die Situation und die angeforderte Hilfestellung durch seine Firma erläutern.
Er sagte mir, dass ich am Warngerät keinesfalls die Reset-Taste betätigen dürfe,
egal wie lange und laut die Sirene auch tätig sei. Er versprach aber, mein Anliegen
ebenfalls bei der zuständigen Abteilung zu melden. Jedoch bis heute (erste Maiwoche)
hat sich niemand gemeldet und ich kann nur hoffen, dass die Sirene, ob zu Recht
oder zu Unrecht, nicht mehr ertönen wird. Bezüglich meiner Anfrage an die Fachfirma
bin ich bis heute noch ohne Rückruf oder sonstige Hilfestellung.
Fürstenhausen,
den 4. Mai 2001
Stand:
19.5.2001