Harro D. Schmeer

 

Gaswarnanlagen im Bergschadensbereich Fürstenhausen

 

Ein Beispiel für den ‚Fürstenhausener Alltag’

 

Weil unter unserem Wohnort Fürstenhausen die DSK -Deutsche Steinkohle AG - Kohle im Bruchversatz abbaut und dies erhebliche Auswirkungen auf die Oberflächenbebauung hat, ist die Gefahr von Gasleitungsbrüchen gegeben. Deshalb hatten meine Schwiegereltern für ihr Grundstück, Vorderhaus, Hof und Hinterhaus den Einbau von Gaswarninstrumenten beantragt. Dieser (kostenlose) Einbau wurde uns am 14.11.2000 von der DSK schriftlich zugesagt mit dem Hinweis, dass dies Geräte bald von einer Fachfirma eingebaut werden würden.

 

Nach knapp einem Monat - am 11.12. gegen 10,45 Uhr – stand der Elektro-Monteur einer nachgeordneten Vertragsfirma an der Haustür (!) und wollte in beiden Häusern Warnanlagen mit Gasspürmelder (Transmitter) montieren. Da wir gerade im Aufbruch waren, um einen medizinischen Termin wahrzunehmen, führten wir in Eile eine Schnellbesichtigung der untergeschossigen Montagebereiche durch und vereinbarten einen neuen Termin für Freitag, den 15.12.00, 12,00 Uhr. Dieser Termin wurde am entsprechenden Freitagvormittag (!) von der Firma telefonisch für Mittwoch den 20.12., 12.00 Uhr neu vereinbart. Zu diesem Termin wurden dann im Keller des Vorderhauses die Gaswarnanlage und bei dem Haupt-Gasventil und den Zählern sowie im Heizraum je ein Transmitter montiert und ans Stromnetz angeschlossen. Im Hinterhaus wurden die Warnanlage im Zählerschrank und je ein Transmitter im Schrank, in der Garage beim Haupt-Gasabsperrhahn und im Heizraum montiert und an die Stromversorgung angeschlossen. Diese Arbeiten wurden ordentlich und fachgerecht durchgeführt. Zur Ergänzung der Anlage wären noch ein Magnetventil und eine zusätzliche Sirene nötig gewesen; diese sollten aber wegen damaliger Lieferschwierigkeiten erst später montiert werden.

 

Schließlich erkundigte sich der Monteur noch, ob auch in den Wohnungen Gas-Abnahmestellen vorhanden seien. Als dies bejaht wurde, teilte er mit, dass auch dort Transmitter installiert werden müssten. Es stellte sich aber heraus, dass dafür die Warnanlage mit 4 Anschlussstellen im Vorderhaus bei erforderlichen 6 Transmittern nicht groß genug sei. Im Hinterhaus wären nach damaligem Stand 5 Transmitter anzuschließen gewesen. Inwieweit hier eine Ergänzung oder Änderung vorgenommen werde, konnte er nicht angeben. Hierzu sei der DSK-Hauptbeauftragte zuständig und der werde sich wohl mit uns in Verbindung setzen.

 

Am 10. 01.2001 wurde telefonisch für den Folgetag die Montage der noch fehlenden Magnetventile angekündigt. Als diese jedoch erfolgen sollte, stellte der Monteur fest, dass im Vorderhaus die Platzverhältnisse sehr beengt seien und der ‚Meister’ erst einen entsprechenden Umbau veranlassen müsse. Im Hinterhaus war aus Platzgründen sowieso erst eine Änderung der Zuleitung zum Druckausgleicher und Anordnung des Zählers vorzunehmen. Für den Einbau eines Magnetventiles wurden 3 - 4 Stunden veranschlagt und ein anschließender Termin war wahrzunehmen. So endete diese Aktion für uns bereits nach 15 Minuten. Bei einer Ortsbesichtigung des Meisters, zwei Tage später, stellte dieser die Machbarkeit im Vorderhaus fest; nach einer telefonischen Terminvereinbarung wurde dann am 24.01.01 das Magnetventil im Vorderhaus montiert. Eine folgende Haupt- und Gebrauchsfähigkeitsprüfung ergab geringe Undichtigkeiten der Leitungen, weswegen mit einer Sanierung zu rechnen sei.

 

Am nachfolgenden Sonntag gab es einen Stromausfall im Hauptversorgungskabel der Straße, vermutlich verursacht durch Bergeinwirkung. Wir mussten feststellen, dass dadurch auch die Gasversorgung der Wohnungen für Warmwasser und Kochen ausgefallen war. Nach einer Ortsbesichtigung von 2 weiteren Monteuren des Hauptunternehmens mit Terminvereinbarung wurde dann vom 12.02 - 16.02.01 an 5 Arbeitstagen die Gasleitungen des Vorderhauses saniert, entsprechende Sicherheitsvorrichtungen eingebaut und durch entsprechende Druckverlust- und Dichtigkeitsprüfungen abgeschlossen.

 

In dieser Zeit wurde auch mit den Stadtwerken bei einer Ortsbesichtigung die Leitungsführung im Hinterhaus besprochen und genehmigt. Um angesichts der Gesamt-Problematik einen zügigen Übergang von Gas- auf Elektro-Warmwasserversorgung sicherzustellen, wurde bei einer persönlichen Terminabsprache mit den beiden Monteuren am 28.03.01 und telefonischer Terminabstimmung mit einem Privatunternehmen der 02.04.01 als Montagebeginn vereinbart. Dieser wurde dann wieder um 1 Tag verschoben. Schließlich wurde die Gasleitungs-Sanierung und -Änderung an 3 Arbeitstagen vom 03. - 05.04.01 durchgeführt. Gleichzeitig wurden durch einen weiteren Subunternehmer die beiden noch fehlenden Signalhörner montiert. Die Arbeiten selbst, mit Ausnahme der noch fehlenden Transmitter (funkgesteuert) in den Wohnungen, wurden alle ordentlich und fachgerecht durchgeführt.

 

Als weiteres Ärgernis stellte sich später die Informationspolitik über das Verhalten bei Störfällen heraus, als 7 Tage später (Gründonnerstag) im Hinterhaus Gasalarm ausgelöst wurde. An diesem Nachmittag war ich allein zuhause, als plötzlich ein Warnton ertönte. Da ich nicht auf einen derartigen Alarmfall vorbereitet war, suchte ich erst nach der Signalquelle. Als ich festgestellt hatte, dass es nicht der Wecker war, stellte ich dann die Quelle fest: Gasalarm. Der kürzlich angebrachte DSK-Aufkleber am Warngerät war ohne Brille nicht lesbar: also Brille und Handy holen, das Hauptabsperrventil schließen und von der Straße aus die auf dem Aufkleber angegebene Nr. 150-0 anrufen. Es meldeten sich dort die Stadtwerke. Als ich den Grund meines Anrufes geschildert hatte, meinte mein Gegenüber: „Haben Sie kein Schreiben der DSK erhalten“? Ich bejahte und wurde dann gefragt, was denn darin stehe. „Sie anrufen“, antwortete ich, woraufhin mir zugesagt wurde, dass jemand vorbeikomme. Nach ca. 20 Minuten kam dann auch der Bereitschaftsmonteur der Stadtwerke. Er hörte sich meine Anliegen an und betätigte dann die Reset-Taste des Warngerätes, woraufhin endlich die Sirene ihr Heulen einstellte. Mit einem Gas-Messgerät wurden alle Leitungsverbindungen und Instrumente ‚abgetastet’, wobei keine Leckage festgestellt wurde. Da am Warngerät der 3. Transmitter  angezeigt  war, aber nirgends  angegeben  war, wo sich dieser  befindet,  wurde angenommen,  es könne sich nur um dem im Heizraum  befindlichen  handeln.  Aber die Heizwassertherme  zeigte  keine Fehler.  Daher wurde noch eine Leitungsdruckprüfung  durchgeführt,  die aber auch keine Fehler  aufzeigte.  Alle Absperrventile  wurden  wieder  geöffnet  und die Betriebsbereitschaft  der Anlage  wieder  hergestellt.

 

Als wir 2 Tage später,  am Ostersamstag,  vom Einkaufen  zurückkehrten,  war die Sirene  wieder  zu hören.

Also Hauptventil  zu, Reset-Taste  drücken,  um die Sirene  abzustellen,  und mittels  Handy 150-0 anrufen.  Es wurde zugesagt,  dass  jemand  vorbeikomme.  Ca. 40 Minuten  später  war dann auch der Bereitschaftsmonteur  vom letzten  Male da. Die Gas-Messprüfung zeigte wieder keine Fehler und eine weitere Leitungsdruckprüfung war nicht erforderlich. Alles Weitere wie 2 Tage zuvor und „Frohe Ostern“.

 

Da auf dem Warngerät auch ein Aufkleber der Installationsfirma war, verbunden mit einer Telefon-Nr. für Störfälle, versuchte ich dort, Hilfe bezüglich der Fehlalarme zu bekommen. Doch dort meldete sich nur ein Automat, der auf 3 unterschiedliche Bereitschaftsdienste der Firma verwies. Ich suchte mir die Nummer für Heizungsanlagen aus und rief an. Es meldete sich der Diensthabende, sagte mir aber, dass er hierfür nicht zuständig sei und von diesen Anlagen keine Ahnung habe. Daraufhin bat ich, dass er mein Anliegen am Osterdienstag der zuständigen Abteilung weitergeben möge, die mich dann anrufen solle. Dies wurde mir zugesagt, mit „Frohe Ostern“ war auch dieses Gespräch beendet.

 

Da wir vermuteten, dass der Alarm-Transmitter derjenige im Heizkeller sei, ließen wir Dienstag nach Ostern sofort durch unseren Heizungsinstallateur die Heizungsanlagen überprüfen und sicherheitshalber etwas anders einstellen. Zur gleichen Zeit konnte ich einen zufällig vorbeikommenden Monteur der Auftragsfirma herbeiholen und ihm die Situation und die angeforderte Hilfestellung durch seine Firma erläutern. Er sagte mir, dass ich am Warngerät keinesfalls die Reset-Taste betätigen dürfe, egal wie lange und laut die Sirene auch tätig sei. Er versprach aber, mein Anliegen ebenfalls bei der zuständigen Abteilung zu melden. Jedoch bis heute (erste Maiwoche) hat sich niemand gemeldet und ich kann nur hoffen, dass die Sirene, ob zu Recht oder zu Unrecht, nicht mehr ertönen wird. Bezüglich meiner Anfrage an die Fachfirma bin ich bis heute noch ohne Rückruf oder sonstige Hilfestellung.

 

Fürstenhausen, den 4. Mai 2001

 

Stand: 19.5.2001