Harald H. Zimmermann*)
Aufgrund des Auslaufens des
EGKS-Vertrags stehen in diesem Jahr in der Europäischen Union wichtige politische
Entscheidungen in der Frage der Steinkohlepolitik an. Der nachfolgende Beitrag
gibt dazu mit Bezug zur Situation in Deutschland eine Übersicht und stellt die
verschiedenen Standpunkte dar.
Bergbau-Betroffene
beklagen, dass der Steinkohlebergbau unter bewohntem Gebiet erhebliche Schäden
am Oberflächeneigentum verursache. Das Bergbau-Unternehmen Deutsche Steinkohle
AG (DSK) und dessen Muttergesellschaft RAG verweisen demgegenüber darauf, dass
man dem energiepolitischen Konzept der Bundesregierung(en) Rechnung trage und
aufgrund des Kohlekompromisses von 1997 sowie aus allgemeinen Wirtschaftlichkeitserwägungen
verpflichtet sei, die Steinkohle so kostengünstig wie möglich zu fördern. Zudem
würden alle Oberflächenschäden auf der Grundlage des Bundesberggesetzes behoben
bzw. entgolten.
In
der Tat wird Steinkohle nicht erst seit gestern in Deutschland gefördert. Folgewirkungen
des Bergbaus, wie sie heute z.B. in Fürstenhausen im Saarland bestehen, haben
zuvor schon sehr viele Menschen in anderen Städten und Dörfern an Ruhr und Saar
erfahren müssen. Es wurde und wird bisher stets nach dem Grundsatz verfahren:
Gemeinwohl (Sicherung der Energieversorgung) geht vor Eigenwohl (lokale Bergschäden).
Die heutige Abbaumethode (Bruchbau), die nach Ansicht der Bergbau-Betroffenen
die Situation gegenüber früher (Versatzbau) noch verschlimmert, wird von der
DSK als technisch und wirtschaftlich gerechtfertigt dargestellt.
Unter
den gegenwärtigen energiepolitischen wie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
muss jedoch die Frage neu gestellt und entsprechend beantwortet werden.
Die
Montanregionen an Ruhr und Saar haben in den letzten 50 Jahren extreme wirtschaftliche
Veränderungen erfahren müssen. Der Vertrag der Europäischen Kommission für
Kohle und Stahl (EGKS), der Mitte des Jahres 2002 nach 50-jähriger Laufzeit wie
vorgesehen ausläuft, hatte einen Rahmen dafür abgegeben, der diese Entwicklung
weitgehend sozialverträglich zu gestalten erlaubte.
Bei
den jetzt anstehenden Nachfolgeregelungen im Bereich Steinkohle muss die Europäische
Gemeinschaft die globalen Entwicklungen sowie die vorgesehenen Erweiterungen
mit bedenken. So sollen mit Tschechien und Polen zwei Länder in die Europäische
Gemeinschaft aufgenommen werden, die bislang Steinkohle in die EU-Länder exportiert
haben, aber selbst – an europäischen Maßstäben gemessen – unwirtschaftlich arbeiten.
Seitens
der Kommission der Europäischen Gemeinschaft wird das Auslaufen des EGKS-Vertrags
als eine Chance verstanden, die auf absehbare Zeit unwirtschaftliche Steinkohleförderung
in Europa weitestgehend auslaufen zu lassen. Andererseits wird mit dem Konzept
des sog. ‚Primärenergie-Sockels’ die Möglichkeit geschaffen, durch weiterhin
rückläufige Steinkohle-Subventionen frei werdenden Finanzmittel für eine vorübergehende
Subventionierung der damit rascher steigenden und marktfähiger werdenden Nutzung
regenerativer alternativer Energien zu verwenden. Man hofft damit mittelfristig
in eine Größenordnung von 20 % des Anteils der erneuerbaren Energien an der Befriedigung
des europäischen Energiebedarfs gelangen zu können.
Die
Steinkohle hat als Rohstoff weiterhin eine Zukunft in Deutschland. Kohlekraftwerke sowie die
Eisen- und Stahlindustrie benötigen diesen Grundstoff, auch andere Industriezweige
werden auf lange Sicht nicht auf die Steinkohle verzichten können. Die Frage
muss also anders und spezifischer gestellt werden:
Benötigt
man weiterhin Steinkohle aus Lagerstätten in Deutschland bzw. hat der Steinkohlebergbau
in Deutschland noch eine Zukunft?
Die
Antwort muss folgende Kriterien einbeziehen:
(G1) Kosten / Wirtschaftlichkeit: Die Kosten der Förderung von
Steinkohle aus heimischen Lagerstätten sind im Vergleich zu den Gestehungskosten
in anderen Teilen der Welt einschließlich der Transportkosten zu den europäischen
Abnehmern (aufgrund der unterschiedlichen Lagerstätten-Situation) so hoch, dass
die deutschen Bergwerke auf absehbare Zeit nicht marktfähig sind und daher nur
mit staatlichen Subventionen unter Begrenzung des Marktes (z.B. vollständige
Verwendung deutscher Steinkohle von Abnehmern in Deutschland) weiter bestehen
können.
(G2) Versorgungssicherheit: Da Steinkohle an der Erdoberfläche
nicht sehr lange gelagert werden kann, andererseits Bergwerke nicht von heute
auf morgen errichtet oder wieder ‚angefahren’ werden können und man nicht völlig
ausschließen kann, dass aus einem Wettbewerbsmarkt irgendwann auch ein Kartellmarkt
wird (vgl. die Ölkrise), muss geprüft werden, ob nicht eine bestimmte heimische
Förderkapazität aus Gründen der Versorgungssicherheit erhalten bleiben soll.
(G3) Arbeitsmarktsituation: Trotz des erheblichen Personalabbaus
während der letzten Jahrzehnte sind im Bergbau immer noch mehrere Zehntausend
Menschen beschäftigt, hinzu kommen die Beschäftigten der Zulieferindustrie. Ein
wesentlicher Aspekt des Kohlekompromisses von 1997 war daher, die Zahl der Beschäftigten
im Bergbau zwar bis 2005 kontinuierlich zurückzuführen, dies aber sozialverträglich
und zusätzlich unter der Vorgabe zu gestalten, keine betriebsbedingten Kündigungen
aussprechen zu müssen.
(G4) Know-how: Die deutsche Bergbautechnik ist gekennzeichnet von
einem hohen Kompetenzniveau sowohl im fördertechnischen als auch im sicherheitstechnischen
Bereich. Würde man keinen heimischen Bergbau mehr betreiben, könnte dies unter
Umständen mittelfristig auch zu einem Verlust an entsprechendem Know-how führen,
das seinerseits ja auch ‚exportierbar’ ist.
Die Situation im Jahr 2002
In
der Jahresmitte 2002 endet – wie einleitend angesprochen – der EGKS-Vertrag,
der 50 Jahre lang den Rahmen und die Entscheidungsgrundlage europäischer Kohle-
und Stahlpolitik bildete.
Aufbauend
auf den Ergebnissen einer Bestandsaufnahme im Rahmen einer Studie zur zukünftigen
Energiepolitik, dem sog. Grünbuch 2000, hat die Kommission der Europäischen
Gemeinschaft im Jahr 2001 dem Ministerrat der Union einen Beschlussantrag vorgelegt,
der die Steinkohlepolitik der Europäischen Gemeinschaft in den nächsten
Jahren (bis 2010 – mit Kontrolle und ggf. Revision im Jahr 2007 –) bestimmen
soll. Betroffen sind alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit noch bestehenden
Bergwerken (Deutschland, Spanien und England), doch sind auch Länder wie Polen
und Tschechien, die heute noch Importkohle liefern, nach dem vorgesehenen Beitritt
zur EU entsprechend involviert.
Die
Eckpunkte des Konzepts der EU-Kommission sind:
(E1) Wirtschaftlichkeit: Steinkohle kann in Europa (gewisse Ausnahme:
England) nur mit den Weltmarktpreisen mithalten, wenn die Steinkohleförderung
nationalstaatlich erheblich subventioniert wird. In Deutschland muss
eine Tonne Steinkohle bei Gestehungskosten von über 150 € angesichts eines Weltmarktpreises
(inkl. der Anlieferung vor Ort) von ca. 50 €
mit über 100 € nationalstaatlich bezuschusst werden. Da es sich dabei
nicht um eine vorübergehende Erscheinung handelt, sondern auf absehbare Zeit
keine Änderungen erwartet werden, ist das marktwirtschaftliche Prinzip in
Frage gestellt, auf dem die Europäische Union grundsätzlich aufbaut.
(E2) Nachhaltige Versorgungssicherheit: Die Ölkrise der 70er Jahre
des letzten Jahrhunderts hat gezeigt, wie verletzlich Europa in der Energiefrage
ist. Es ist also die Frage zu stellen, ob nicht eine Lösung gefunden werden
kann, die die Aufrechterhaltung des Steinkohleabbaus in Europa als (hinreichende)
Absicherung für den Notfall bzw. gegen mögliche zukünftige ‚Erpressungsversuche’
rechtfertigt.
(E3) Soziale Frage: Die Anzahl der Beschäftigten im europäischen
Steinkohlebergbau ist in den letzten Jahrzehnten – auch aufgrund von Wirtschaftlichkeitserwägungen
– extrem zurückgegangen. Dies hat in allen betroffenen Mitgliedsstaaten (und besonders
den Montanregionen) zu Anpassungsproblemen geführt. Der deutsche Kohlekompromiss
von 1997 trägt dem insoweit Rechnung, als der Abbau bis 2005 zu einem Personalrückbau
auf rund 30.000 Beschäftigte führen soll, wobei es – wie erwähnt – nicht zu betriebsbedingten
Kündigungen kommen soll. Zu diesem bislang vorgesehenen Anpassungsprozess gehört,
weitere zwei der zwölf noch vorhandenen Bergwerke spätestens 2005 zu schließen.
Die
Konzeption von RAG, DSK und IG BCE
Es
ist verständlich, dass sich die Muttergesellschaft RAG für die Belange ihrer
Tochtergesellschaft Deutsche Steinkohle AG stark macht. Dies gilt auch für die
Gewerkschaft IG Bergbau, Chemie und Energie. Die gemeinsamen Ziele sind, einen
heimischen Bergbau auf möglichst hohem Produktionsniveau über 2002 /
2005 hinaus zu erhalten und damit möglichst viele Arbeitsplätze im Bergbau und
in der Zulieferindustrie dauerhaft abzusichern.
Die
Konzeption kann wie folgt gekennzeichnet werden:
(S1) Kohlesockel: Mit einem jährlichen Sockelbetrag der Förderung
von 20 bis 22 Mio. Tonnen heimischer Kohle – dies entspricht etwa dem Bestand
von 10 Bergwerken, wie für 2005 vorgesehen – könnte die Überlebensfähigkeit
eines produktiven Steinkohlebergbaus in Deutschland zumindest bis 2015
gesichert werden. Da dies aus eigener unternehmerischer Wirtschaftskraft nicht
geleistet werden kann und auch die Rationalisierungsmöglichkeiten an ihre Grenzen
stoßen, bedeutete dies eine entsprechend dauerhafte Subventionierung von jährlich
rund 2 bis 2,2 Milliarden € aus dem bundesdeutschen Staatshaushalt (nach 2005).
Man interpretiert dabei den auch im Beschlussantrag der EU-Kommission
vorgesehenen Sockel von 20 % an Primärenergie, der unter bestimmten Bedingungen
national subventioniert werden kann, dahingehend, dass damit den Mitgliedsstaaten
ein hinreichender Spielraum gewährt werde, Anteil und Art der Primärenergie
(und damit der Steinkohle) selbst zu bestimmen.
(S2) Versorgungssicherheit: Da auch der Beschlussantrag der EU-Kommission
den Aspekt der langfristigen Versorgungssicherheit anführt, sieht man darin
eine Bestätigung der eigenen Haltung. Da zudem in Deutschland – anders als beispielsweise
in Frankreich – der mittelfristige Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen
ist, komme der heimischen Steinkohle eine wichtige Funktion der nachhaltigen Sicherung
vor Versorgungseinbrüchen etwa bei der Importkohle zu.
(S3) Know-how-Erhalt: Das hohe Niveau an Ingenieur-Wissen – das
etwa über den spezifischen Maschinenbau, aber auch ‚als solches’ – einen Exportfaktor
darstelle, könne nur über einen produktiven heimischen Bergbau langfristig
gesichert werden.
Die
derzeitige Bundesregierung sowie das Bundesland Nordrhein-Westfalen unterstützen
diese Argumentation und werben in Brüssel für eine entsprechende Lösung. Das
ebenfalls (mit noch zwei Bergwerken) betroffene Bundesland Saarland verfolgt
einen Ansatz, der vorwiegend von der Frage der Bewältigung des Beschäftigungsproblems
geprägt ist. In einer Art ‚Gleitflug’ sollen die Bergwerke (zumindest im Saarland)
mittelfristig stillgelegt werden (Auslaufmodell).
Argumentation
der Bergbau-Betroffenen in Deutschland
Angesichts
der v.a. von der EU-Kommission in aller Deutlichkeit beschriebenen Perspektiven
des europäischen Steinkohlebergbaus und aufgrund der gegebenen Situation fühlen
sich viele der Bergbau-Betroffenen an Ruhr und Saar als ‚Schlachtvieh’ missbraucht.
Es gehe nicht mehr im energiepolitische Fragen, sondern um den Erhalt von
Arbeitsplätzen mit planwirtschaftlichen Methoden.
(K1) Energiepolitik: So lange die energiepolitische Notwendigkeit
erkennbar und einsichtig war, hätten sich alle ehemaligen (und teilweise noch
heute) vom Bergbau Betroffenen gefügt. Seit Jahren sei jedoch klar erkennbar,
dass dies nur noch vorgeschobene Argumente seien, um einen sozialverträglichen
Personalabbau großen Ausmaßes sicherzustellen.
Die EU-Kommission habe in ihrem Beschlussantrag einen wichtigen
Weg auch für eine nachhaltige deutsche Energiepolitik aufgezeigt: Rückbau
der Steinkohle unter (subventioniertem) Ausbau des Anteils regenerativer
alternativer Energien. Mit dem Festhalten an einem ‚Kohlesockel’ (gleich
welcher Größenordnung) verbaue sich Deutschland selbst die Zukunft. Es sei
zudem unzulässig, die schrittweise Reduktion der Kernenergie-Nutzung als Argument
für den Bestand oder gar Ausbau der Kohlekraftwerke anzuführen, deren negative
Auswirkungen (CO2-Ausstoß) auf die Erdatmosphäre zudem hinreichend
bekannt seien.
(K2) Versorgungssicherheit: Die Abnehmer von Steinkohle sind heute
bereits in höchstem Maße von Importkohle abhängig. Während die weltweit vorhandenen
Steinkohlelagerstätten aller Voraussicht nach den spezifischen Bedarf noch für
die nächsten 200 Jahre decken werden, haben die deutschen Vorkommen selbst bei
vollständiger Nutzung noch eine zeitliche Reichweite von 30 bis maximal 50 Jahren,
manche Bergwerke werden sogar weitaus früher ausgekohlt sein, wenn man bei dem
2005 ggf. erreichten Fördervolumen von 20 Mio. t / Jahr bleibe.
Eine längerfristige Energiekrise könne überhaupt nicht durch
welche heimische Fördermenge auch immer ausgeglichen werden, zumal die Steinkohle
selbst nur einen geringen Anteil am Energiemix habe. Zudem würde die Steinkohle
– bräuchte man sie in vielleicht 20 oder 30 Jahren – gerade fehlen, da
sie zwischenzeitlich schon weitgehend verbraucht sei. Allenfalls sei ein Konzept
vorstellbar, bei dem – nach Art der Feuerwehr – einige Bergwerke, bei denen
noch hinreichend Vorräte vorhanden sind, ‚schlafen gelegt’ werden, um im Notfall
wieder kurzfristig aktiviert zu werden. Zudem öffne sich der europäische Strommarkt,
so dass bei Engpässen eine entsprechende Energieversorgung sichergestellt sei.
(K3) Sozialverträglichkeit des Personalabbaus: Der Staat habe andere
Instrumente, das Auslaufen des Steinkohlebergbaus in Deutschland sozialverträglich
zu gestalten. Die angesichts der Sachlage unzulässige ‚energiepolitische’ Argumentation
werde eingebracht, um – flankiert durch das Bundesberggesetz, das hier als arbeitsmarktpolitisches
Instrument missbraucht werde
– eine Minderheit von Bürgern auszugrenzen, die sich zudem gegen diese
staatliche Machtausübung auch aufgrund mangelnder Sachkompetenz kaum wehren könne.
(K4) Know-how-Export: Dies ist aus Sicht der Bergbau-Betroffenen
ein fadenscheiniges Argument. Die deutsche Wirtschaft müsse und könne derartige
Veränderungen verkraften und ihre diesbezüglichen Kompetenzen im globalen Umfeld
erwerben. Offenbar habe dieses Argument zudem bei der Vereinbarung zum Auslaufen
der Kernenergie-Nutzung keine entsprechende Rolle gespielt.
Es
geht – auch wenn es manche anders sehen – um eine Grundsatzentscheidung. Wer
in einer Montanregion aufgewachsen ist, wer viele Menschen kennt, die von der
‚Hütte’ und der ‚Grube’ leben oder gelebt haben, wem das ‚Glück auf’ der Bergleute
noch im Ohr ist, der kann sich nur schwer damit abfinden, dass die Zeiten sich
so grundsätzlich geändert haben.
Für
die Europäische Gemeinschaft gibt es jedoch keine Alternative zu einer Wirtschaft,
die durch marktwirtschaftliche Prinzipien geprägt ist. Staatliche Einflussnahmen
sind daher allenfalls dort ‚subsidiär’ erlaubt, wo der Markt (auch vorübergehend)
nicht funktioniert oder wo – wie in den Bereichen Kultur und Bildung – die
Gestaltungshoheit prinzipiell (d.h. verfassungsmäßig) im nationalen oder regionalen
Bereich angesiedelt ist.
Die
Energiepolitik ist jedoch eine europäische Angelegenheit. Dass dies eine Gratwanderung
ist und ggf. problematisch sein kann, zeigt das Beispiel der europäischen Landwirtschaftspolitik.
Der
Steinkohlebergbau hat in Deutschland keine Zukunft mehr. Je schneller man dies einsieht
und je intensiver man den Strukturwandel betreibt, desto rascher wird man die
Talsohle durchschritten haben. Der Fall ‚Holzmann’ im deutschen Baugewerbe sollte
ein mahnendes Beispiel sein. Jetzt – 2002 – werden die Weichen für eine neue
Energiepolitik in Europa gestellt. Deutschland sollte sich keine Extrawurst
braten lassen, sondern die Chance begreifen, die die Neukonzeption der EU-Kommission
bietet. Statt weiter als Bremsklotz zu wirken sollte sich Deutschland wieder
als Motor des neuen Europa verstehen. Die Bergbau-Betroffenen müssen sich dann
nicht mehr als die Letzten begreifen, die noch von den Hunden gebissen werden.
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*) Dr. Harald H. Zimmermann (*
1941) hat eine Ordentliche Professur für Informationswissenschaft an der Universität
des Saarlandes inne. Als Eigentümer eines Hauses in Völklingen-Fürstenhausen
ist er Betroffener vom Bergbau des Bergwerks Warndt-Luisenthal.
Stand:
11.4.2002