Harald H. Zimmermann*)

 

Zur Zukunft der Steinkohle in Deutschland

 

Aufgrund des Auslaufens des EGKS-Vertrags stehen in diesem Jahr in der Europäischen Union wichtige politische Entscheidungen in der Frage der Steinkohlepolitik an. Der nachfolgende Beitrag gibt dazu mit Bezug zur Situation in Deutschland eine Übersicht und stellt die verschiedenen Standpunkte dar.

 

 

Einführung

 

Bergbau-Betroffene beklagen, dass der Steinkohlebergbau unter bewohntem Gebiet erhebliche Schäden am Oberflächeneigentum verursache. Das Bergbau-Unternehmen Deutsche Steinkohle AG (DSK) und dessen Muttergesellschaft RAG verweisen demgegenüber darauf, dass man dem energiepolitischen Konzept der Bundesregierung(en) Rechnung trage und aufgrund des Kohlekompromisses von 1997 sowie aus allgemeinen Wirtschaftlichkeitserwägungen verpflichtet sei, die Steinkohle so kostengünstig wie möglich zu fördern. Zudem würden alle Oberflächenschäden auf der Grundlage des Bundesberggesetzes behoben bzw. entgolten.

 

In der Tat wird Steinkohle nicht erst seit gestern in Deutschland gefördert. Folgewirkungen des Bergbaus, wie sie heute z.B. in Fürstenhausen im Saarland bestehen, haben zuvor schon sehr viele Menschen in anderen Städten und Dörfern an Ruhr und Saar erfahren müssen. Es wurde und wird bisher stets nach dem Grundsatz verfahren: Gemeinwohl (Sicherung der Energieversorgung) geht vor Eigenwohl (lokale Bergschäden). Die heutige Abbaumethode (Bruchbau), die nach Ansicht der Bergbau-Betroffenen die Situation gegenüber früher (Versatzbau) noch verschlimmert, wird von der DSK als technisch und wirtschaftlich gerechtfertigt dargestellt.

 

Unter den gegenwärtigen energiepolitischen wie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen muss jedoch die Frage neu gestellt und entsprechend beantwortet werden.

 

 

Die vorgesehene Nachfolgeregelung des EGKS-Vertrags

 

Die Montanregionen an Ruhr und Saar haben in den letzten 50 Jahren extreme wirtschaftliche Veränderungen erfahren müssen. Der Vertrag der Europäischen Kommission für Kohle und Stahl (EGKS), der Mitte des Jahres 2002 nach 50-jähriger Laufzeit wie vorgesehen ausläuft, hatte einen Rahmen dafür abgegeben, der diese Entwicklung weitgehend sozialverträglich zu gestalten erlaubte.

 

Bei den jetzt anstehenden Nachfolgeregelungen im Bereich Steinkohle muss die Europäische Gemeinschaft die globalen Entwicklungen sowie die vorgesehenen Erweiterungen mit bedenken. So sollen mit Tschechien und Polen zwei Länder in die Europäische Gemeinschaft aufgenommen werden, die bislang Steinkohle in die EU-Länder exportiert haben, aber selbst – an europäischen Maßstäben gemessen – unwirtschaftlich arbeiten.

 

Seitens der Kommission der Europäischen Gemeinschaft wird das Auslaufen des EGKS-Vertrags als eine Chance verstanden, die auf absehbare Zeit unwirtschaftliche Steinkohleförderung in Europa weitestgehend auslaufen zu lassen. Andererseits wird mit dem Konzept des sog. ‚Primärenergie-Sockels’ die Möglichkeit geschaffen, durch weiterhin rückläufige Steinkohle-Subventionen frei werdenden Finanzmittel für eine vorübergehende Subventionierung der damit rascher steigenden und marktfähiger werdenden Nutzung regenerativer alternativer Energien zu verwenden. Man hofft damit mittelfristig in eine Größenordnung von 20 % des Anteils der erneuerbaren Energien an der Befriedigung des europäischen Energiebedarfs gelangen zu können.

 

 

Grundlagen

 

Die Steinkohle hat als Rohstoff weiterhin eine Zukunft in Deutschland. Kohlekraftwerke sowie die Eisen- und Stahlindustrie benötigen diesen Grundstoff, auch andere Industriezweige werden auf lange Sicht nicht auf die Steinkohle verzichten können. Die Frage muss also anders und spezifischer gestellt werden:

 

Benötigt man weiterhin Steinkohle aus Lagerstätten in Deutschland bzw. hat der Steinkohlebergbau in Deutschland noch eine Zukunft?

 

Die Antwort muss folgende Kriterien einbeziehen:

 

(G1) Kosten / Wirtschaftlichkeit: Die Kosten der Förderung von Steinkohle aus heimischen Lagerstätten sind im Vergleich zu den Gestehungskosten in anderen Teilen der Welt einschließlich der Transportkosten zu den europäischen Abnehmern (aufgrund der unterschiedlichen Lagerstätten-Situation) so hoch, dass die deutschen Bergwerke auf absehbare Zeit nicht marktfähig sind und daher nur mit staatlichen Subventionen unter Begrenzung des Marktes (z.B. vollständige Verwendung deutscher Steinkohle von Abnehmern in Deutschland) weiter bestehen können.

 

(G2) Versorgungssicherheit: Da Steinkohle an der Erdoberfläche nicht sehr lange gelagert werden kann, andererseits Bergwerke nicht von heute auf morgen errichtet oder wieder ‚angefahren’ werden können und man nicht völlig ausschließen kann, dass aus einem Wettbewerbsmarkt irgendwann auch ein Kartellmarkt wird (vgl. die Ölkrise), muss geprüft werden, ob nicht eine bestimmte heimische Förderkapazität aus Gründen der Versorgungssicherheit erhalten bleiben soll.

 

(G3) Arbeitsmarktsituation: Trotz des erheblichen Personalabbaus während der letzten Jahrzehnte sind im Bergbau immer noch mehrere Zehntausend Menschen beschäftigt, hinzu kommen die Beschäftigten der Zulieferindustrie. Ein wesentlicher Aspekt des Kohlekompromisses von 1997 war daher, die Zahl der Beschäftigten im Bergbau zwar bis 2005 kontinuierlich zurückzuführen, dies aber sozialverträglich und zusätzlich unter der Vorgabe zu gestalten, keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen zu müssen.

 

(G4) Know-how: Die deutsche Bergbautechnik ist gekennzeichnet von einem hohen Kompetenzniveau sowohl im fördertechnischen als auch im sicherheitstechnischen Bereich. Würde man keinen heimischen Bergbau mehr betreiben, könnte dies unter Umständen mittelfristig auch zu einem Verlust an entsprechendem Know-how führen, das seinerseits ja auch ‚exportierbar’ ist.

 


Die Situation im Jahr 2002

 

In der Jahresmitte 2002 endet – wie einleitend angesprochen – der EGKS-Vertrag, der 50 Jahre lang den Rahmen und die Entscheidungsgrundlage europäischer Kohle- und Stahlpolitik bildete.

 

Aufbauend auf den Ergebnissen einer Bestandsaufnahme im Rahmen einer Studie zur zukünftigen Energiepolitik, dem sog. Grünbuch 2000, hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaft im Jahr 2001 dem Ministerrat der Union einen Beschlussantrag vorgelegt, der die Steinkohlepolitik der Europäischen Gemeinschaft in den nächsten Jahren (bis 2010 – mit Kontrolle und ggf. Revision im Jahr 2007 –) bestimmen soll. Betroffen sind alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit noch bestehenden Bergwerken (Deutschland, Spanien und England), doch sind auch Länder wie Polen und Tschechien, die heute noch Importkohle liefern, nach dem vorgesehenen Beitritt zur EU entsprechend involviert.

 

Die Eckpunkte des Konzepts der EU-Kommission sind:

 

(E1) Wirtschaftlichkeit: Steinkohle kann in Europa (gewisse Ausnahme: England) nur mit den Weltmarktpreisen mithalten, wenn die Steinkohleförderung nationalstaatlich erheblich subventioniert wird. In Deutschland muss eine Tonne Steinkohle bei Gestehungskosten von über 150 € angesichts eines Weltmarktpreises (inkl. der Anlieferung vor Ort) von ca. 50 €  mit über 100 € nationalstaatlich bezuschusst werden. Da es sich dabei nicht um eine vorübergehende Erscheinung handelt, sondern auf absehbare Zeit keine Änderungen erwartet werden, ist das marktwirtschaftliche Prinzip in Frage gestellt, auf dem die Europäische Union grundsätzlich aufbaut.

 

(E2) Nachhaltige Versorgungssicherheit: Die Ölkrise der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts hat gezeigt, wie verletzlich Europa in der Energiefrage ist. Es ist also die Frage zu stellen, ob nicht eine Lösung gefunden werden kann, die die Aufrechterhaltung des Steinkohleabbaus in Europa als (hinreichende) Absicherung für den Notfall bzw. gegen mögliche zukünftige ‚Erpressungsversuche’ rechtfertigt.

 

(E3) Soziale Frage: Die Anzahl der Beschäftigten im europäischen Steinkohlebergbau ist in den letzten Jahrzehnten – auch aufgrund von Wirtschaftlichkeitserwägungen – extrem zurückgegangen. Dies hat in allen betroffenen Mitgliedsstaaten (und besonders den Montanregionen) zu Anpassungsproblemen geführt. Der deutsche Kohlekompromiss von 1997 trägt dem insoweit Rechnung, als der Abbau bis 2005 zu einem Personalrückbau auf rund 30.000 Beschäftigte führen soll, wobei es – wie erwähnt – nicht zu betriebsbedingten Kündigungen kommen soll. Zu diesem bislang vorgesehenen Anpassungsprozess gehört, weitere zwei der zwölf noch vorhandenen Bergwerke spätestens 2005 zu schließen.

 

 

Die Konzeption von RAG, DSK und IG BCE

 

Es ist verständlich, dass sich die Muttergesellschaft RAG für die Belange ihrer Tochtergesellschaft Deutsche Steinkohle AG stark macht. Dies gilt auch für die Gewerkschaft IG Bergbau, Chemie und Energie. Die gemeinsamen Ziele sind, einen heimischen Bergbau auf möglichst hohem Produktionsniveau über 2002 / 2005 hinaus zu erhalten und damit möglichst viele Arbeitsplätze im Bergbau und in der Zulieferindustrie dauerhaft abzusichern.

 

Die Konzeption kann wie folgt gekennzeichnet werden:

 

(S1) Kohlesockel: Mit einem jährlichen Sockelbetrag der Förderung von 20 bis 22 Mio. Tonnen heimischer Kohle – dies entspricht etwa dem Bestand von 10 Bergwerken, wie für 2005 vorgesehen – könnte die Überlebensfähigkeit eines produktiven Steinkohlebergbaus in Deutschland zumindest bis 2015 gesichert werden. Da dies aus eigener unternehmerischer Wirtschaftskraft nicht geleistet werden kann und auch die Rationalisierungsmöglichkeiten an ihre Grenzen stoßen, bedeutete dies eine entsprechend dauerhafte Subventionierung von jährlich rund 2 bis 2,2 Milliarden € aus dem bundesdeutschen Staatshaushalt (nach 2005).

 

      Man interpretiert dabei den auch im Beschlussantrag der EU-Kommission vorgesehenen Sockel von 20 % an Primärenergie, der unter bestimmten Bedingungen national subventioniert werden kann, dahingehend, dass damit den Mitgliedsstaaten ein hinreichender Spielraum gewährt werde, Anteil und Art der Primärenergie (und damit der Steinkohle) selbst zu bestimmen.

 

(S2) Versorgungssicherheit: Da auch der Beschlussantrag der EU-Kommission den Aspekt der langfristigen Versorgungssicherheit anführt, sieht man darin eine Bestätigung der eigenen Haltung. Da zudem in Deutschland – anders als beispielsweise in Frankreich – der mittelfristige Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen ist, komme der heimischen Steinkohle eine wichtige Funktion der nachhaltigen Sicherung vor Versorgungseinbrüchen etwa bei der Importkohle zu.

 

(S3) Know-how-Erhalt: Das hohe Niveau an Ingenieur-Wissen – das etwa über den spezifischen Maschinenbau, aber auch ‚als solches’ – einen Exportfaktor darstelle, könne nur über einen produktiven heimischen Bergbau langfristig gesichert werden.

 

Die derzeitige Bundesregierung sowie das Bundesland Nordrhein-Westfalen unterstützen diese Argumentation und werben in Brüssel für eine entsprechende Lösung. Das ebenfalls (mit noch zwei Bergwerken) betroffene Bundesland Saarland verfolgt einen Ansatz, der vorwiegend von der Frage der Bewältigung des Beschäftigungsproblems geprägt ist. In einer Art ‚Gleitflug’ sollen die Bergwerke (zumindest im Saarland) mittelfristig stillgelegt werden (Auslaufmodell).

 

 

Argumentation der Bergbau-Betroffenen in Deutschland

 

Angesichts der v.a. von der EU-Kommission in aller Deutlichkeit beschriebenen Perspektiven des europäischen Steinkohlebergbaus und aufgrund der gegebenen Situation fühlen sich viele der Bergbau-Betroffenen an Ruhr und Saar als ‚Schlachtvieh’ missbraucht. Es gehe nicht mehr im energiepolitische Fragen, sondern um den Erhalt von Arbeitsplätzen mit planwirtschaftlichen Methoden.

 

(K1) Energiepolitik: So lange die energiepolitische Notwendigkeit erkennbar und einsichtig war, hätten sich alle ehemaligen (und teilweise noch heute) vom Bergbau Betroffenen gefügt. Seit Jahren sei jedoch klar erkennbar, dass dies nur noch vorgeschobene Argumente seien, um einen sozialverträglichen Personalabbau großen Ausmaßes sicherzustellen.

 

      Die EU-Kommission habe in ihrem Beschlussantrag einen wichtigen Weg auch für eine nachhaltige deutsche Energiepolitik aufgezeigt: Rückbau der Steinkohle unter (subventioniertem) Ausbau des Anteils regenerativer alternativer Energien. Mit dem Festhalten an einem ‚Kohlesockel’ (gleich welcher Größenordnung) verbaue sich Deutschland selbst die Zukunft. Es sei zudem unzulässig, die schrittweise Reduktion der Kernenergie-Nutzung als Argument für den Bestand oder gar Ausbau der Kohlekraftwerke anzuführen, deren negative Auswirkungen (CO2-Ausstoß) auf die Erdatmosphäre zudem hinreichend bekannt seien.

 

(K2) Versorgungssicherheit: Die Abnehmer von Steinkohle sind heute bereits in höchstem Maße von Importkohle abhängig. Während die weltweit vorhandenen Steinkohlelagerstätten aller Voraussicht nach den spezifischen Bedarf noch für die nächsten 200 Jahre decken werden, haben die deutschen Vorkommen selbst bei vollständiger Nutzung noch eine zeitliche Reichweite von 30 bis maximal 50 Jahren, manche Bergwerke werden sogar weitaus früher ausgekohlt sein, wenn man bei dem 2005 ggf. erreichten Fördervolumen von 20 Mio. t / Jahr bleibe.

 

      Eine längerfristige Energiekrise könne überhaupt nicht durch welche heimische Fördermenge auch immer ausgeglichen werden, zumal die Steinkohle selbst nur einen geringen Anteil am Energiemix habe. Zudem würde die Steinkohle – bräuchte man sie in vielleicht 20 oder 30 Jahren – gerade fehlen, da sie zwischenzeitlich schon weitgehend verbraucht sei. Allenfalls sei ein Konzept vorstellbar, bei dem – nach Art der Feuerwehr – einige Bergwerke, bei denen noch hinreichend Vorräte vorhanden sind, ‚schlafen gelegt’ werden, um im Notfall wieder kurzfristig aktiviert zu werden. Zudem öffne sich der europäische Strommarkt, so dass bei Engpässen eine entsprechende Energieversorgung sichergestellt sei.

 

(K3) Sozialverträglichkeit des Personalabbaus: Der Staat habe andere Instrumente, das Auslaufen des Steinkohlebergbaus in Deutschland sozialverträglich zu gestalten. Die angesichts der Sachlage unzulässige ‚energiepolitische’ Argumentation werde eingebracht, um – flankiert durch das Bundesberggesetz, das hier als arbeitsmarktpolitisches Instrument missbraucht werde  – eine Minderheit von Bürgern auszugrenzen, die sich zudem gegen diese staatliche Machtausübung auch aufgrund mangelnder Sachkompetenz kaum wehren könne.

 

(K4) Know-how-Export: Dies ist aus Sicht der Bergbau-Betroffenen ein fadenscheiniges Argument. Die deutsche Wirtschaft müsse und könne derartige Veränderungen verkraften und ihre diesbezüglichen Kompetenzen im globalen Umfeld erwerben. Offenbar habe dieses Argument zudem bei der Vereinbarung zum Auslaufen der Kernenergie-Nutzung keine entsprechende Rolle gespielt.

 

 

Einzige Konsequenz: Rasches Auslaufen des deutschen Steinkohlebergbaus

 

Es geht – auch wenn es manche anders sehen – um eine Grundsatzentscheidung. Wer in einer Montanregion aufgewachsen ist, wer viele Menschen kennt, die von der ‚Hütte’ und der ‚Grube’ leben oder gelebt haben, wem das ‚Glück auf’ der Bergleute noch im Ohr ist, der kann sich nur schwer damit abfinden, dass die Zeiten sich so grundsätzlich geändert haben.

 

Für die Europäische Gemeinschaft gibt es jedoch keine Alternative zu einer Wirtschaft, die durch marktwirtschaftliche Prinzipien geprägt ist. Staatliche Einflussnahmen sind daher allenfalls dort ‚subsidiär’ erlaubt, wo der Markt (auch vorübergehend) nicht funktioniert oder wo – wie in den Bereichen Kultur und Bildung – die Gestaltungshoheit prinzipiell (d.h. verfassungsmäßig) im nationalen oder regionalen Bereich angesiedelt ist.

 

Die Energiepolitik ist jedoch eine europäische Angelegenheit. Dass dies eine Gratwanderung ist und ggf. problematisch sein kann, zeigt das Beispiel der europäischen Landwirtschaftspolitik.

 

Der Steinkohlebergbau hat in Deutschland keine Zukunft mehr. Je schneller man dies einsieht und je intensiver man den Strukturwandel betreibt, desto rascher wird man die Talsohle durchschritten haben. Der Fall ‚Holzmann’ im deutschen Baugewerbe sollte ein mahnendes Beispiel sein. Jetzt – 2002 – werden die Weichen für eine neue Energiepolitik in Europa gestellt. Deutschland sollte sich keine Extrawurst braten lassen, sondern die Chance begreifen, die die Neukonzeption der EU-Kommission bietet. Statt weiter als Bremsklotz zu wirken sollte sich Deutschland wieder als Motor des neuen Europa verstehen. Die Bergbau-Betroffenen müssen sich dann nicht mehr als die Letzten begreifen, die noch von den Hunden gebissen werden.

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*)    Dr. Harald H. Zimmermann (* 1941) hat eine Ordentliche Professur für Informationswissenschaft an der Universität des Saarlandes inne. Als Eigentümer eines Hauses in Völklingen-Fürstenhausen ist er Betroffener vom Bergbau des Bergwerks Warndt-Luisenthal.

 

Stand: 11.4.2002