LANDTAG DES SAARLANDES
11. Wahlperiode Drucksache 11/1502
19.01.98
der CDU-Landtagsfraktion
betr.: Veräußerung des 26 %-Anteils des Saarlandes an der Saarbergwerke AG
Der
Landtag wolle beschließen:
Der
Veräußerung des 26 %-Anteils des Saarlandes an der Saarbergwerke AG (SBW) zu
einem symbolischen Kaufpreis von 1,-- DM an die Ruhrkohle Aktiengesellschaft
(RAG) wird grundsätzlich zugestimmt.
Zur
Wahrung der Interessen des Saarlandes sind jedoch Nachbesserungen an der
Rahmenvereinbarung zwischen Bund, Nordrhein-Westfalen, Saarland und RAG sowie
an der Vereinbarung zwischen der RAG und dem Saarland notwendig.
Die
Landesregierung wird deshalb aufgefordert, folgende Punkte in die genannten
Vereinbarungen aufnehmen zu lassen:
1. Die
Wahrung der Interessen der saarländischen Bergbauzulieferer ist durch
eindeutige und einklagbare Regelungen sicherzustellen.
2. Es sind eindeutige Regelungen
festzuschreiben, dass die zusätzlichen personalpolitischen Instrumentarien und
Aktivitäten durch die RAG und nicht durch die öffentliche Hand zu finanzieren
sind.
3. Es sind eindeutige Regelungen
festzuschreiben bezüglich der Berücksichtigung des Saarlandes bei der Besetzung
von Organen.
4. Die SBW
(neu) ist von Gewinnabführungsverpflichtungen freizustellen.
Begründung:
Erfolgt
mündlich.
Ausgegeben: 20.01.98