LANDTAG DES SAARLANDES

11. Wahlperiode Drucksache 11/1502

 

19.01.98

 

A N T R A G

der CDU-Landtagsfraktion

 

 

betr.: Veräußerung des 26 %-Anteils des Saarlandes an der Saarbergwerke AG

 

Der Landtag wolle beschließen:

 

Der Veräußerung des 26 %-Anteils des Saarlandes an der Saarbergwerke AG (SBW) zu einem symbolischen Kaufpreis von 1,-- DM an die Ruhrkohle Aktiengesellschaft (RAG) wird grundsätzlich zugestimmt.

 

Zur Wahrung der Interessen des Saarlandes sind jedoch Nachbesserungen an der Rahmenvereinbarung zwischen Bund, Nordrhein-Westfalen, Saarland und RAG sowie an der Vereinbarung zwischen der RAG und dem Saarland notwendig.

 

Die Landesregierung wird deshalb aufgefordert, folgende Punkte in die genannten Vereinbarungen aufnehmen zu lassen:

 

1. Die Wahrung der Interessen der saarländischen Bergbauzulieferer ist durch eindeutige und einklagbare Regelungen sicherzustellen.

 

2. Es sind eindeutige Regelungen festzuschreiben, dass die zusätzlichen personalpolitischen Instrumentarien und Aktivitäten durch die RAG und nicht durch die öffentliche Hand zu finanzieren sind.

 

3. Es sind eindeutige Regelungen festzuschreiben bezüglich der Berücksichtigung des Saarlandes bei der Besetzung von Organen.

 

4. Die SBW (neu) ist von Gewinnabführungsverpflichtungen freizustellen.

 

Begründung:

 

Erfolgt mündlich.

 

Ausgegeben: 20.01.98