Presseerklärung der Europäischen Kommission

 

IP/98/1057

Brüssel, den 2. Dezember 1998

 

 

Die Kommission befürwortet den Plan zur Umstrukturierung im deutschen Steinkohlenbergbau und genehmigt für das Jahr 1998 Beihilfen in Höhe von 9,4 Mrd. DEM.

 

Die Europäische Kommission hat heute eine befürwortende Stellungnahme zu den Änderungen des Plans zur Umstrukturierung im deutschen Steinkohlenbergbau für den Zeitraum 1998 ‑ 2002 abgegeben, den sie am 13. Dezember 1994 befürwortet hatte. Die Kommission genehmigte ferner Beihilfen in Höhe von 9,4 Mrd. DEM für das Jahr 1998.

 

Die Entscheidung der Kommission wurde auf Vorschlag von Christos Papoutsis, Kommissar für Energie, KMU und Fremdenverkehr, getroffen.

 

Der Plan zur Modernisierung, Rationalisierung, Umstrukturierung und Rücknahme der Fördertätigkeit im deutschen Steinkohlenbergbau sieht eine Verringerung der staatlichen Beihilfen vor und wird somit zu einem anhaltenden Rückgang der Steinkohlenförderung führen. Die Förderung soll gegenüber 47 Mio. t SKE (Steinkohleäquivalente) im Jahr 1997 auf 37 Mio. t SKE zurückgenommen werden. Bei der Beurteilung des Plans hat die Kommission vor allem dem vorrangigen Erfordernis Rechnung getragen, die sozialen und regionalen Folgen der rückläufigen Entwicklung im deutschen Steinkohlenbergbau abzufedern und dem Steinkohlenbergbau mittelfristige Perspektiven zu bieten, die dazu beitragen, den Strukturwandel in den von der rückläufigen Entwicklung betroffenen Kohlerevieren zu vollziehen.

 

Die Beihilfen wurden im Rahmen der Anwendung der Entscheidung Nr. 3632/93/EGKS vom 28. Dezember 1993 über eine Gemeinschaftsregelung für staatliche Beihilfen zugunsten des Steinkohlenbergbaus bewilligt.

 

Bei den bewilligten Beihilfen handelt es sich um:

 

-   eine Betriebsbeihilfe gemäß Artikel 3 der Entscheidung in Höhe von 5 171 Mio. DEM,

-   eine Beihilfe für die Rücknahme der Fördertätigkeit gemäß Artikel 4 der Entscheidung in Höhe von 3 164 Mio. DEM,

-   eine Beihilfe gemäß Artikel 3 der Entscheidung in Höhe von 81 Mio. DEM zur Erhaltung der Untertagebelegschaft (Bergmannsprämie),

-   eine Beihilfe gemäß Artikel s der Entscheidung in Höhe von 1 011 Mio. DEM zur Deckung außergewöhnlicher Belastungen zugunsten der Unternehmen RAG Aktiengesellschaft, Saarbergwerke AG, Preussag Anthrazit GmbH und Sophia Jacoba GmbH.

 

Aufgrund des erklärten Ziels, die Beihilfen zugunsten des deutschen Steinkohlenbergbaus auf ein Minimum zu reduzieren, und des von Deutschland vertretenen Grundsatzes, Beihilfen nur für die Produktion zu gewähren, die der Elektrizitätserzeugung und der Eisen‑ und Stahlindustrie der Gemeinschaft zugeführt wird, hat Deutschland sich im Rahmen der Entscheidung der Kommission vom 10. Juni 1998 dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die für Industrie und Hausbrand bestimmte Produktion zu Preisen abgesetzt wird, die die Produktionskosten (Nettopreise ohne Gewährung von Vergütungen) decken.

 

Bei der Genehmigung der Beihilfen hat die Kommission der Notwendigkeit Rechnung getragen, die sozialen und regionalen Folgen der Umstrukturierung im deutschen Kohlenbergbau in Regionen, in denen die Arbeitslosigkeit über dem Durchschnitt liegt, so weit wie möglich abzufedern.

 

C. Verros :       296.56.80,

D. Avraam :      295.96.67