Presseerklärung der Europäischen Kommission
IP/98/1057
Brüssel, den 2. Dezember
1998
Die Kommission befürwortet den Plan zur
Umstrukturierung im deutschen Steinkohlenbergbau und genehmigt für das Jahr
1998 Beihilfen in Höhe von 9,4 Mrd. DEM.
Die Europäische Kommission hat heute eine
befürwortende Stellungnahme zu den Änderungen des Plans zur Umstrukturierung im
deutschen Steinkohlenbergbau für den Zeitraum 1998 ‑ 2002 abgegeben, den
sie am 13. Dezember 1994 befürwortet hatte. Die Kommission genehmigte ferner
Beihilfen in Höhe von 9,4 Mrd. DEM für das Jahr 1998.
Die Entscheidung der Kommission wurde auf Vorschlag
von Christos Papoutsis, Kommissar für Energie, KMU und Fremdenverkehr,
getroffen.
Der Plan zur Modernisierung, Rationalisierung,
Umstrukturierung und Rücknahme der Fördertätigkeit im deutschen
Steinkohlenbergbau sieht eine Verringerung der staatlichen Beihilfen vor und
wird somit zu einem anhaltenden Rückgang der Steinkohlenförderung führen. Die
Förderung soll gegenüber 47 Mio. t SKE (Steinkohleäquivalente) im Jahr 1997 auf
37 Mio. t SKE zurückgenommen werden. Bei der Beurteilung des Plans hat die
Kommission vor allem dem vorrangigen Erfordernis Rechnung getragen, die
sozialen und regionalen Folgen der rückläufigen Entwicklung im deutschen Steinkohlenbergbau
abzufedern und dem Steinkohlenbergbau mittelfristige Perspektiven zu bieten,
die dazu beitragen, den Strukturwandel in den von der rückläufigen Entwicklung
betroffenen Kohlerevieren zu vollziehen.
Die Beihilfen wurden im Rahmen der Anwendung der
Entscheidung Nr. 3632/93/EGKS vom 28. Dezember 1993 über eine
Gemeinschaftsregelung für staatliche Beihilfen zugunsten des
Steinkohlenbergbaus bewilligt.
Bei den bewilligten Beihilfen handelt es sich um:
- eine Betriebsbeihilfe gemäß Artikel 3 der Entscheidung in Höhe von
5 171 Mio. DEM,
- eine Beihilfe für die Rücknahme der Fördertätigkeit gemäß Artikel
4 der Entscheidung in Höhe von 3 164 Mio. DEM,
- eine Beihilfe gemäß Artikel 3 der Entscheidung in Höhe von 81 Mio. DEM zur Erhaltung der Untertagebelegschaft (Bergmannsprämie),
- eine Beihilfe gemäß Artikel s der Entscheidung in Höhe von 1 011
Mio. DEM zur Deckung außergewöhnlicher Belastungen zugunsten der Unternehmen
RAG Aktiengesellschaft, Saarbergwerke AG, Preussag Anthrazit GmbH und Sophia
Jacoba GmbH.
Aufgrund des erklärten Ziels, die Beihilfen zugunsten des deutschen
Steinkohlenbergbaus auf ein Minimum zu reduzieren, und des von Deutschland
vertretenen Grundsatzes, Beihilfen nur für die Produktion zu gewähren, die der
Elektrizitätserzeugung und der Eisen‑ und Stahlindustrie der Gemeinschaft
zugeführt wird, hat Deutschland sich im Rahmen der Entscheidung der Kommission
vom 10. Juni 1998 dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die für
Industrie und Hausbrand bestimmte Produktion zu Preisen abgesetzt wird, die die
Produktionskosten (Nettopreise ohne Gewährung von Vergütungen) decken.
Bei der Genehmigung der Beihilfen hat die Kommission
der Notwendigkeit Rechnung getragen, die sozialen und regionalen Folgen der
Umstrukturierung im deutschen Kohlenbergbau in Regionen, in denen die
Arbeitslosigkeit über dem Durchschnitt liegt, so weit wie möglich abzufedern.
C. Verros : 296.56.80,