zwischen der
RAG Aktiengesellschaft (RAG)
und dem
Saarland (Land)
1. Präambel
Die RAG
und das Land unterstützen die vereinbarte Neuorientierung des deutschen
Steinkohlenbergbaus. Zur Umsetzung dieser Neuorientierung werden die RAG und das
Land gemeinsam mit dem Bund und Nordrhein-Westfalen eine Rahmenvereinbarung
schließen und der Bund und das Saarland sämtliche Aktien der Saarbergwerke AG
auf die RAG übertragen.
Es
besteht Einvernehmen, dass mit dieser Aktienübertragung eine Zusammenführung
des deutschen Steinkohlenbergbaus in einer Einheitsgesellschaft „Deutsche
Steinkohle AG" ermöglicht werden soll. Darüber hinaus sollen die
unternehmerischen Chancen im Beteiligungsbereich der RAG und der Saarbergwerke
AG genutzt werden.
Im gegenseitigen Interesse und in gemeinsamer
Verantwortung vereinbaren RAG und das Land in Ergänzung zu der
Rahmenvereinbarung Folgendes:
2. Kohlebereich
Die
kohlepolitische Vereinbarung vom 13. März 1997 macht es erforderlich, bis zum
Jahr 2005 die Förderung auf rund 30 Mio. t (SKE)/a zurückzuführen und sieben
bis acht Schachtanlagen stillzulegen, davon ein Bergwerk im Saarland im Jahr
2000. Dementsprechend wird entsprechend des Beschlusses des Aufsichtsrates der
Saarbergwerke AG das Bergwerk Göttelborn / Reden zum 31. Dezember 2000
stillgelegt. Die danach verbleibende Kapazität der beiden Bergwerke im Saarland
wird rund 5 Mio. t (SKE)/a betragen. <S. 2>
RAG erklärt, dass mit dem Kohlekompromiss vom 13.
März 1997 eine sozialverträgliche Personalanpassung im deutschen Bergbau unter
Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen möglich ist.
Vorausgesetzt ist hierbei, dass alle bewährten
Maßnahmen zur Verringerung der Anzahl der Mitarbeiter konsequent realisiert
werden und zusätzliche personalpolitische Instrumente und Aktivitäten
eingesetzt werden.
RAG wird die im Saar-Bergbau eingeleiteten Maßnahmen
zur sozialverträglichen Personalanpassung (v.a. Umschulungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen) verstärkt fortführen und damit einen wirksamen
Beitrag leisten, um den Mitarbeitern im Bergbaubereich eine berufliche
Perspektive zu eröffnen.
Die künftigen Aktivitäten der Kokserzeugung in der
DSK eröffnen die Chance, die Auslastung der Kokerei in Fürstenhausen zu
verbessern. Der Kokereistandort Fürstenhausen bleibt solange erhalten, wie dies
aus abbautechnischen und wirtschaftlichen Gründen vertretbar ist.
Die RAG wird mit den zum Saarbergbau gehörenden
Teilen der DSK eine leistungsfähige
Regionalorganisation Saar aufbauen und diese im Rahmen der DSK von Saarbrücken aus verwalten. Hierbei wird ein Mitglied des
Vorstandes der DSK neben seiner funktionalen Aufgaben für die Belange der DSK
im Saarland zuständig sein und dort auch seinen Sitz haben. Bei personellen
Entscheidungen der DSK werden Mitarbeiter und Führungskräfte der derzeitigen
Saarbergwerke AG in angemessenem Umfang für Aufgaben in der DSK berücksichtigt.
Die Interessen der saarländischen Bergbauzulieferer
werden - soweit wettbewerbsrechtlich zulässig - gewahrt; diese Unternehmen
werden bei entsprechenden Angeboten berücksichtigt. <S. 3>
3. Saarberg AG (neu)
RAG wird die Saarberg AG (neu) im Rahmen des
RAG-Konzerns als eigenständigen Teilkonzern mit Sitz in Saarbrücken erhalten.
Saarberg AG (neu) wird als Kerngeschäft die
Energiewirtschaft (Kraftwerke, Fernwärme, Ferngas) im Saarland weiterbetreiben
und darüber hinaus auch weiterentwickeln; dazu gehört auch bei gegebener
Wirtschaftlichkeit der Neubau von Kraftwerken, die Modernisierung der
Kraftwerke sowie die Beteiligung von Dritten unter der Führung von Saarberg AG
(neu).
Saarberg AG (neu) wird den heute bestehenden
Beteiligungsbereich Energie, Umwelt, Handel und Dienstleistungen
(einschließlich SaarTech) sowie Gummierzeugung (Saar Gummi) in seiner Substanz
erhalten und bestrebt sein, ihn weiter auszubauen.
RAG wird zudem die in der RAG Umwelt gebündelten
Umweltaktivitäten des Konzerns in die Saarberg AG (neu) einbringen. Diese
Umweltaktivitäten werden von Saarberg (neu) geführt. Dadurch erhält Saarberg AG
(neu) ihre besondere Aufgabenstellung im RAG-Konzern.
RAG
wird die reichhaltigen Erfahrungen in der Diversifizierung und bei der
unternehmerischen Bewältigung des Strukturwandels einbringen. Daher soll
Saarberg AG (neu) betrieblich nicht mehr genutzte Grundstücke zur gewerblichen
Nutzung zur Verfügung gestellt bekommen. Darüber hinaus soll Saarberg auch
selbst durch eigene Investitionen oder mit Partnern die Aufbereitung,
Entwicklung und Reaktivierung solcher Grundstücke aktiv gestalten. Das so
geschaffene Flächenangebot stellt einen wesentlichen Beitrag für die regionale
Wirtschaftsförderung dar, insbesondere für die Ansiedlung neuer Betriebe.
<S. 4>
4. Sonstiges
Der RAG-Konzern wird weiterhin im Saarland die bisherige Ausbildungskapazität (150 pro Jahr) im Bergbaubereich und bei Saarberg AG (neu) erhalten. Die Ausbildungskapazität soll neben diesen beiden Bereichen auch durch das Angebot von Drittausbildung besetzt werden.
RAG verpflichtet sich, das Land über wesentliche
Vorgänge bei der DSK und im Beteiligungsbereich von Saarberg (AG) neu
rechtzeitig zu unterrichten und bei Organbesetzungen bei Saarberg (neu) die
Interessen des Saarlandes angemessen zu berücksichtigen.
Bei einer evtl. Veräußerung der Aktien der RAG an
der DSK und an Saarberg AG (neu) verpflichtet sich die RAG, dass die aus dieser
Vereinbarung bestehenden Verpflichtungen von einem Rechtsnachfolger übernommen
werden.
Saarbrücken, den ... (Saarland)
Essen, den ... (RAG Aktiengesellschaft)