Vereinbarung

 

zwischen der

 

RAG Aktiengesellschaft (RAG)

 

und dem

 

Saarland (Land)

 

1.  Präambel

 

Die RAG und das Land unterstützen die vereinbarte Neuorientierung des deutschen Steinkohlenbergbaus. Zur Umsetzung dieser Neuorientierung werden die RAG und das Land gemeinsam mit dem Bund und Nordrhein-Westfalen eine Rahmenvereinbarung schließen und der Bund und das Saarland sämtliche Aktien der Saarbergwerke AG auf die RAG übertragen.

 

Es besteht Einvernehmen, dass mit dieser Aktienübertragung eine Zusammenführung des deutschen Steinkohlenbergbaus in einer Einheitsgesellschaft „Deutsche Steinkohle AG" ermöglicht werden soll. Darüber hinaus sollen die unternehmerischen Chancen im Beteiligungsbereich der RAG und der Saarbergwerke AG genutzt werden.

 

Im gegenseitigen Interesse und in gemeinsamer Verantwortung vereinbaren RAG und das Land in Ergänzung zu der Rahmenvereinbarung Folgendes:

 

 

2.  Kohlebereich

 

Die kohlepolitische Vereinbarung vom 13. März 1997 macht es erforderlich, bis zum Jahr 2005 die Förderung auf rund 30 Mio. t (SKE)/a zurückzuführen und sieben bis acht Schachtanlagen stillzulegen, davon ein Bergwerk im Saarland im Jahr 2000. Dementsprechend wird entsprechend des Beschlusses des Aufsichtsrates der Saarbergwerke AG das Bergwerk Göttelborn / Reden zum 31. Dezember 2000 stillgelegt. Die danach verbleibende Kapazität der beiden Bergwerke im Saarland wird rund 5 Mio. t (SKE)/a betragen. <S. 2>

 

RAG erklärt, dass mit dem Kohlekompromiss vom 13. März 1997 eine sozialverträgliche Personalanpassung im deutschen Bergbau unter Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen möglich ist.

 

Vorausgesetzt ist hierbei, dass alle bewährten Maßnahmen zur Verringerung der Anzahl der Mitarbeiter konsequent realisiert werden und zusätzliche personalpolitische Instrumente und Aktivitäten eingesetzt werden.

 

RAG wird die im Saar-Bergbau eingeleiteten Maßnahmen zur sozialverträglichen Personalanpassung (v.a. Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen) verstärkt fortführen und damit einen wirksamen Beitrag leisten, um den Mitarbeitern im Bergbaubereich eine berufliche Perspektive zu eröffnen.

 

Die künftigen Aktivitäten der Kokserzeugung in der DSK eröffnen die Chance, die Auslastung der Kokerei in Fürstenhausen zu verbessern. Der Kokereistandort Fürstenhausen bleibt solange erhalten, wie dies aus abbautechnischen und wirtschaftlichen Gründen vertretbar ist.

 

Die RAG wird mit den zum Saarbergbau gehörenden Teilen der DSK eine leistungsfähige Regionalorganisation Saar aufbauen und diese im Rahmen der DSK von Saarbrücken aus verwalten. Hierbei wird ein Mitglied des Vorstandes der DSK neben seiner funktionalen Aufgaben für die Belange der DSK im Saarland zuständig sein und dort auch seinen Sitz haben. Bei personellen Entscheidungen der DSK werden Mitarbeiter und Führungskräfte der derzeitigen Saarbergwerke AG in angemessenem Umfang für Aufgaben in der DSK berücksichtigt.

 

Die Interessen der saarländischen Bergbauzulieferer werden - soweit wettbewerbsrechtlich zulässig - gewahrt; diese Unternehmen werden bei entsprechenden Angeboten berücksichtigt. <S. 3>

 

 

3.  Saarberg AG (neu)

 

RAG wird die Saarberg AG (neu) im Rahmen des RAG-Konzerns als eigenständigen Teilkonzern mit Sitz in Saarbrücken erhalten.

 

Saarberg AG (neu) wird als Kerngeschäft die Energiewirtschaft (Kraftwerke, Fernwärme, Ferngas) im Saarland weiterbetreiben und darüber hinaus auch weiterentwickeln; dazu gehört auch bei gegebener Wirtschaftlichkeit der Neubau von Kraftwerken, die Modernisierung der Kraftwerke sowie die Beteiligung von Dritten unter der Führung von Saarberg AG (neu).

 

Saarberg AG (neu) wird den heute bestehenden Beteiligungsbereich Energie, Umwelt, Handel und Dienstleistungen (einschließlich SaarTech) sowie Gummierzeugung (Saar Gummi) in seiner Substanz erhalten und bestrebt sein, ihn weiter auszubauen.

 

RAG wird zudem die in der RAG Umwelt gebündelten Umweltaktivitäten des Konzerns in die Saarberg AG (neu) einbringen. Diese Umweltaktivitäten werden von Saarberg (neu) geführt. Dadurch erhält Saarberg AG (neu) ihre besondere Aufgabenstellung im RAG-Konzern.

 

RAG wird die reichhaltigen Erfahrungen in der Diversifizierung und bei der unternehmerischen Bewältigung des Strukturwandels einbringen. Daher soll Saarberg AG (neu) betrieblich nicht mehr genutzte Grundstücke zur gewerblichen Nutzung zur Verfügung gestellt bekommen. Darüber hinaus soll Saarberg auch selbst durch eigene Investitionen oder mit Partnern die Aufbereitung, Entwicklung und Reaktivierung solcher Grundstücke aktiv gestalten. Das so geschaffene Flächenangebot stellt einen wesentlichen Beitrag für die regionale Wirtschaftsförderung dar, insbesondere für die Ansiedlung neuer Betriebe. <S. 4>

 

 

4.  Sonstiges

 

Der RAG-Konzern wird weiterhin im Saarland die bisherige Ausbildungskapazität (150 pro Jahr) im Bergbaubereich und bei Saarberg AG (neu) erhalten. Die Ausbildungskapazität soll neben diesen beiden Bereichen auch durch das Angebot von Drittausbildung besetzt werden.

 

RAG verpflichtet sich, das Land über wesentliche Vorgänge bei der DSK und im Beteiligungsbereich von Saarberg (AG) neu rechtzeitig zu unterrichten und bei Organbesetzungen bei Saarberg (neu) die Interessen des Saarlandes angemessen zu berücksichtigen.

 

Bei einer evtl. Veräußerung der Aktien der RAG an der DSK und an Saarberg AG (neu) verpflichtet sich die RAG, dass die aus dieser Vereinbarung bestehenden Verpflichtungen von einem Rechtsnachfolger übernommen werden.

 

 

Saarbrücken, den ... (Saarland)

 

Essen, den ... (RAG Aktiengesellschaft)