Neue Ruhr-Zeitung 2001-05-08
Voerde. Die Bürgerinitiative Bergbaubetroffener
(BiB) kündigt an, die Klage von Vorstandsmitglied Hans Martin Nolzen gegen den
Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung zur Rheindeicherhöhung zu
unterstützen. Fristgerecht wurde die Klage durch die Rechtsanwälte Friedrichs-Sviga-Fellmeth
am Montag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht.
Nolzen und seine Anwälte wollen es nicht hinnehmen, dass die mit einer Erhöhung verbundene Deichsanierung „im Wege des vorauseilenden Gehorsams“ für den Bergbau vollzogen wird. Sie halten es für paradox, dass die Genehmigungsbehörde selbst im Rahmen ihrer Beteiligung am Verfahren für den künftigen Rahmenbetriebsplan des Bergwerkes Walsum weitere Deicherhöhungen abgelehnt hat.
Nolzen und die BiB wollen verhindern, dass ohne
Rechtskraft der Rahmenbetriebspläne des Bergwerkes Walsum schon im Vorgriff
Deicherhöhungen zum Ausgleich künftiger Bergsenkungen erfolgen. Aus diesem
Grunde greifen sie auch die sofortige Vollziehbarkeit des
Planfeststellungsbeschlusses an. Dieses Instrument, so Klaus Friedrichs als BiB-Vorsitzender
und Rechtsvertreter des Klägers Nolzen, sei nur für besondere Ausnahmefälle
gedacht und werde von Behörden als Mittel missbraucht, das
Rechtsschutzbedürfnis der Bürger auszuhebeln. Die Bezirksregierung habe nicht
einmal eine Begründung geliefert für den sofortigen Vollzug.
Bei der BiB hofft man jetzt auf Richter in
Düsseldorf, die ebenso mutig sind wie ihre Kollegen an der Saar.