Harald H. Zimmermann

 

Anordnung der sofortigen Vollziehung durch das Oberbergamt Saarland und Rheinland-Pfalz vom 24.10.2001

 

Eine kurze Einführung mit Kommentar

(ohne Gewähr)

 

Es handelt sich um den anstehenden Abbau der Strebe W 81-6 und W 82-5 im Westfeld des Bergwerks Warndt-Luisenthal. Die DSK hatte aufgrund der Klage zweier betroffener Bürger aus Fürstenhausen gegen den im Frühjahr 2001 vom Bergamt Saarbrücken unter Auflagen genehmigten Rahmenbetriebsplan den Sofortvollzug – beschränkt auf die o.a. Strebe – beantragt, um diesen Abbau angehen zu können. Das Oberbergamt hat dem Antrag auf Sofortvollzug mit der o.a. Anordnung zugestimmt.

 

Gegen diesen Beschluss kann von den Klägern vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis Widerspruch eingelegt werden. Gibt das Verwaltungsgericht dem statt, kann dagegen wiederum von der DSK Einspruch erhoben werden. Dieser Einspruch würde dann vom Oberverwaltungsgericht in Saarlouis behandelt.

 

Ehe der Abbau begonnen werden kann, muss zudem vom Bergamt Saarbrücken ein Sonderbetriebsplanverfahren durchgeführt werden, das die Anhörung und Beteiligung der vom geplanten Abbau möglicherweise betroffenen Oberflächeneigentümer zum Gegenstand hat.

 

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Ich weise in diesem Zusammenhang auf die Argumentation des Oberbergamts mit der Phrase ‚abrupte Veränderung’ hin. Spätestens seit Mitte der 90er Jahre ist der DSK und den belieferten (saarländischen) Unternehmen – sie werden in der Anordnung angeführt – bekannt, dass der Abbau im Bergwerk Warndt-Luisenthal zu erheblichen, zum Teil unerträglichen Schäden an Mensch und Umwelt führt, die von den betroffenen Bürgern und zunehmend den Steuerzahlern angesichts der Gesamtsituation (ohne die erhebliche staatliche Subventionierung ist der Steinkohlebergbau in Deutschland nicht überlebensfähig) nicht mehr akzeptiert werden.

 

Die Kunden der DSK (sie bewegen sich alle unternehmerisch am Markt) müssen sich allmählich fragen lassen, warum sie trotz dieser seit Jahren bekannten Problematik weiter in der Abhängigkeit verharren. Es ist mir überhaupt nicht einsichtig, dass selbständige Unternehmen wie die Dillinger Hütte oder Saarstahl – aber auch die Kohlekraftwerke – dieses Risiko seit Jahren kennen und nichts dagegen tun.

 

Es erscheint mir undenkbar, dass man sich nicht nach einer angemessenen technischen Umstrukturierungsphase von vielleicht zwei Jahren – sie kostet natürlich etwas – aus dieser spezifischen Abhängigkeit von den speziellen Kohlesorten des Bergwerks lösen kann.

 

Wenn es wirklich so sein sollte, dass bei einer Schließung des Bergwerks Warndt-Luisenthal – sie stellt ja selbst einen Prozess dar – sowohl die Dillinger Hütte als auch Saarstahl ihrerseits schließen müssten, dann bestätigte sich nur, dass Missmanagement herrschte.

 

Es erscheint mir dringend erforderlich, dass sich die an diesem Prozess beteiligten Stellen (Landesregierung, Bergamt, betroffene Wirtschaftsunternehmen) an einen Tisch setzen und ein Szenario gestalten und umgehend umsetzen, das zumindest diese Argumentation zukünftig nicht mehr möglich macht.

 

-> zum Anordnungstext (RTF-Datei)

 

Stand: 23.11.2001           FHBE02