Harald H. Zimmermann
Anordnung der sofortigen Vollziehung durch das Oberbergamt Saarland und Rheinland-Pfalz vom 24.10.2001
Eine kurze Einführung mit
Kommentar
(ohne Gewähr)
Es handelt sich um den anstehenden Abbau der Strebe W 81-6 und W 82-5 im Westfeld des Bergwerks Warndt-Luisenthal. Die DSK hatte aufgrund der Klage zweier betroffener Bürger aus Fürstenhausen gegen den im Frühjahr 2001 vom Bergamt Saarbrücken unter Auflagen genehmigten Rahmenbetriebsplan den Sofortvollzug beschränkt auf die o.a. Strebe beantragt, um diesen Abbau angehen zu können. Das Oberbergamt hat dem Antrag auf Sofortvollzug mit der o.a. Anordnung zugestimmt.
Gegen diesen Beschluss kann von den Klägern vor dem
Verwaltungsgericht Saarlouis Widerspruch eingelegt werden. Gibt das
Verwaltungsgericht dem statt, kann dagegen wiederum von der DSK Einspruch
erhoben werden. Dieser Einspruch würde dann vom Oberverwaltungsgericht in
Saarlouis behandelt.
Ehe der Abbau begonnen werden kann, muss zudem vom Bergamt Saarbrücken ein Sonderbetriebsplanverfahren durchgeführt werden, das die Anhörung und Beteiligung der vom geplanten Abbau möglicherweise betroffenen Oberflächeneigentümer zum Gegenstand hat.
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Ich weise in diesem Zusammenhang auf die
Argumentation des Oberbergamts mit der Phrase abrupte Veränderung hin.
Spätestens seit Mitte der 90er Jahre ist der DSK und den belieferten
(saarländischen) Unternehmen sie werden in der Anordnung angeführt bekannt,
dass der Abbau im Bergwerk Warndt-Luisenthal zu erheblichen, zum Teil unerträglichen
Schäden an Mensch und Umwelt führt, die von den betroffenen Bürgern und
zunehmend den Steuerzahlern angesichts der Gesamtsituation (ohne die erhebliche
staatliche Subventionierung ist der Steinkohlebergbau in Deutschland nicht
überlebensfähig) nicht mehr akzeptiert werden.
Die Kunden der DSK (sie bewegen sich alle
unternehmerisch am Markt) müssen sich allmählich fragen lassen, warum sie trotz
dieser seit Jahren bekannten Problematik weiter in der Abhängigkeit verharren.
Es ist mir überhaupt nicht einsichtig, dass selbständige Unternehmen wie die
Dillinger Hütte oder Saarstahl aber auch die Kohlekraftwerke dieses Risiko
seit Jahren kennen und nichts dagegen tun.
Es erscheint mir undenkbar, dass man sich nicht nach
einer angemessenen technischen Umstrukturierungsphase von vielleicht zwei
Jahren sie kostet natürlich etwas aus dieser spezifischen Abhängigkeit von
den speziellen Kohlesorten des Bergwerks lösen kann.
Wenn es wirklich so sein sollte, dass bei einer
Schließung des Bergwerks Warndt-Luisenthal sie stellt ja selbst einen Prozess
dar sowohl die Dillinger Hütte als auch Saarstahl ihrerseits schließen
müssten, dann bestätigte sich nur, dass Missmanagement herrschte.
Es erscheint mir dringend erforderlich, dass sich
die an diesem Prozess beteiligten Stellen (Landesregierung, Bergamt, betroffene
Wirtschaftsunternehmen) an einen Tisch setzen und ein Szenario gestalten und
umgehend umsetzen, das zumindest diese Argumentation zukünftig nicht mehr
möglich macht.
-> zum Anordnungstext (RTF-Datei)