Bergschäden in Lebach
Dieses Informationsangebot ist z.Z. eher ‚kursorisch’.
Äußerer Anlass war der Beschluss des Verwaltungsgerichts Saarlouis, in dem ein
Einstellungsstopp bezüglich des Abbaus in Flöz 8.7 West und 8.8. West des Bergwerks
Ensdorf verfügt worden war. Dieser Beschluss hat sozusagen ‚Geschichte’ gemacht.
Nach wenigen tagen wurde er aber durch einen Zwischenbescheid des Oberverwaltungsgerichts
Saarlouis wieder aufgehoben und die Fortsetzung des Abbaus mit einigen Auflagen
wieder gestattet.
Die Dokumentation umfasst folgende Teile:
- Text des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 27. April 2001 (als Word-RTF-Datei)
- Text des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts vom 8. Mai
2001 (als Word-RTF-Datei)
- Eine Auswahl von Pressestimmen zu den Beschlüssen (wird weiter ausgebaut)