Gutachten zu gemeinschädlichen
Auswirkungen
des Abbaus von Streb W 83-3
im Westfeld des Bergwerks
Warndt / Luisenthal
Das nachfolgend angesprochene Gutachten (vgl. Anlage – umgesetzt
in eine Word-RTF-Datei) wurde von der Stadt Völklingen / Saar aufgrund eines
entsprechenden Stadtratsbeschlusses vom Sommer 2004 in Auftrag gegeben. Gutachter
war Prof. Dr. jur. Walter Frenz, Universität Aachen.
Bereits im Oktober 2003 hatte der Rat der Stadt Völklingen für den
Stadtteil Völklingen-Fürstenhausen, unter dem das Westfeld des Bergwerks liegt,
einen Gemeinschaden als gegeben erachtetet (vgl. dazu die entsprechende
Word-RTF-Datei).
Nachdem die Deutsche Steinkohle AG (DSK) und deren Muttergesellschaft
RAG den Beschluss gefasst hatten, das Bergwerk Warndt / Luisenthal Ende 2005 /
Anfang 2006 zu schließen, ist es inzwischen als Anlage Warndt im Bergwerk
Saar (vormals Bergwerk Ensdorf) organisatorisch aufgegangen.
Der Abbau der Steinkohle des vorletzten
Strebs (W 83-1/2, eines sog, ‚Doppelstrebs’) ist abgeschlossen. Die DSK hat
inzwischen einen Antrag auf Genehmigung des Abbaus für den letzten noch vorgesehenen
Streb (W 83-3) beim Bergamt Saarbrücken gestellt (vgl. dazu auch den Anhörungsbetriebsplan
– Word-RTF-Datei), zu dem bei Genehmigung zugleich der sog. Sofortvollzug beantragt
wurde. Dieser Sofortvollzug würde das Bergwerk in die Lage versetzen, den Abbau
auch trotz laufender bzw. neuer Klagen betroffener Oberflächeneigentümer oder
der Stadt Völklingen durchzuführen.
Dieses Verfahren – Genehmigung des Abbaus und gleichzeitige Anordnung
des Sofortvollzugs – wurde bisher stets vom Bergamt Saarbrücken angewendet und
bislang auch vom Oberverwaltungsgericht Saarlouis in Abwägung der verschiedenen
Interessen für rechtens erklärt. Inzwischen haben jedoch Vertreter aller vier
Parteien des neuen Landtags erklärt, dass zumindest die Praxis des Sofortvollzugs
nicht mehr ausgeübt werden dürfe, da dadurch die Rechte der Bergbau-Betroffenen
nicht mehr gewahrt werden können.
Während der Ratsentschluss vom Oktober 2003 durch das Bergamt Saarbrücken
und das Oberbergamt für das Saarland und für Rheinland-Pfalz bei den Entscheidungen
(Abbau Doppelstreb W 83-1/2) nicht zu einer Änderung des Verhaltens führte, ist
mit dem jetzt vorliegenden Rechtsgutachten des Aachener Professors für Berg-
und Umweltrecht, Walter Frenz, eine neue Qualität an Bewertungen und Abwägungsmöglichkeiten
eingebracht: Es nimmt ausdrücklich auf die aktuelle und die durch den Strebabbau
ggf. eintretende Situation in Völklingen-Fürstenhausen wie den 2005/06 auslaufenden
Bergbau des Bergwerks Warndt / Luisenthal Bezug.
Sowohl die Stadt Völklingen als auch die Bergschadensgemeinschaft
Gemeindebezirk Völklingen gehen davon aus, dass dieses Gutachten hinreichende
Argumente bringt, die bei einer entsprechenden Prüfung und Berücksichtigung
eine Genehmigung des weiteren Bergbaus verhindern. Das Gutachten ist inzwischen
durch die Stadt dem Bergamt zugeleitet wurden.
Da der Gutachter auch eine bislang unveröffentlichte Quelle (Albert
Tost: „Analyse des Rechtsgutachtens zur Frage gemeinschädlicher Einwirkungen
des geplanten Abbaus des Bergwerks Warndt / Luisenthal in den Flözen 1-4 im
Westfeld, abgeschlossen am 19.7.2004“) bezieht, wird diese in elektronischer Variante
ebenfalls (als Word-RTF-Datei) beigefügt.
Die ersten Reaktionen auf das Gutachten sind naturgemäß unterschiedlich.
Eine kleine Sammlung von Artikeln, die in der Saarbrücker Zeitung dazu erschienen
waren, soll dieses Bild veranschaulichen. (Zusammenstellung als
Word-RTF-Datei).
H. Zimmermann, im September 2004