Gutachten zu gemeinschädlichen Auswirkungen

des Abbaus von Streb W 83-3

im Westfeld des Bergwerks Warndt / Luisenthal

 

 

Das nachfolgend angesprochene Gutachten (vgl. Anlage – umgesetzt in eine Word-RTF-Datei) wurde von der Stadt Völklingen / Saar aufgrund eines entsprechenden Stadtratsbeschlusses vom Sommer 2004 in Auftrag gegeben. Gutachter war Prof. Dr. jur. Walter Frenz, Universität Aachen.

 

Bereits im Oktober 2003 hatte der Rat der Stadt Völklingen für den Stadtteil Völklingen-Fürstenhausen, unter dem das Westfeld des Bergwerks liegt, einen Gemeinschaden als gegeben erachtetet (vgl. dazu die entsprechende Word-RTF-Datei).

 

Nachdem die Deutsche Steinkohle AG (DSK) und deren Muttergesellschaft RAG den Beschluss gefasst hatten, das Bergwerk Warndt / Luisenthal Ende 2005 / Anfang 2006 zu schließen, ist es inzwischen als Anlage Warndt im Bergwerk Saar (vormals Bergwerk Ensdorf) organisatorisch aufgegangen.

 

Der Abbau der Steinkohle des vorletzten Strebs (W 83-1/2, eines sog, ‚Doppelstrebs’) ist abgeschlossen. Die DSK hat inzwischen einen Antrag auf Genehmigung des Abbaus für den letzten noch vorgesehenen Streb (W 83-3) beim Bergamt Saarbrücken gestellt (vgl. dazu auch den Anhörungsbetriebsplan – Word-RTF-Datei), zu dem bei Genehmigung zugleich der sog. Sofortvollzug beantragt wurde. Dieser Sofortvollzug würde das Bergwerk in die Lage versetzen, den Abbau auch trotz laufender bzw. neuer Klagen betroffener Oberflächeneigentümer oder der Stadt Völklingen durchzuführen.

 

Dieses Verfahren – Genehmigung des Abbaus und gleichzeitige Anordnung des Sofortvollzugs – wurde bisher stets vom Bergamt Saarbrücken angewendet und bislang auch vom Oberverwaltungsgericht Saarlouis in Abwägung der verschiedenen Interessen für rechtens erklärt. Inzwischen haben jedoch Vertreter aller vier Parteien des neuen Landtags erklärt, dass zumindest die Praxis des Sofortvollzugs nicht mehr ausgeübt werden dürfe, da dadurch die Rechte der Bergbau-Betroffenen nicht mehr gewahrt werden können.

 

Während der Ratsentschluss vom Oktober 2003 durch das Bergamt Saarbrücken und das Oberbergamt für das Saarland und für Rheinland-Pfalz bei den Entscheidungen (Abbau Doppelstreb W 83-1/2) nicht zu einer Änderung des Verhaltens führte, ist mit dem jetzt vorliegenden Rechtsgutachten des Aachener Professors für Berg- und Umweltrecht, Walter Frenz, eine neue Qualität an Bewertungen und Abwägungsmöglichkeiten eingebracht: Es nimmt ausdrücklich auf die aktuelle und die durch den Strebabbau ggf. eintretende Situation in Völklingen-Fürstenhausen wie den 2005/06 auslaufenden Bergbau des Bergwerks Warndt / Luisenthal Bezug.

 

Sowohl die Stadt Völklingen als auch die Bergschadensgemeinschaft Gemeindebezirk Völklingen gehen davon aus, dass dieses Gutachten hinreichende Argumente bringt, die bei einer entsprechenden Prüfung und Berücksichtigung eine Genehmigung des weiteren Bergbaus verhindern. Das Gutachten ist inzwischen durch die Stadt dem Bergamt zugeleitet wurden.

 

Da der Gutachter auch eine bislang unveröffentlichte Quelle (Albert Tost: „Analyse des Rechtsgutachtens zur Frage gemeinschädlicher Einwirkungen des geplanten Abbaus des Bergwerks Warndt / Luisenthal in den Flözen 1-4 im Westfeld, abgeschlossen am 19.7.2004“) bezieht, wird diese in elektronischer Variante ebenfalls (als Word-RTF-Datei) beigefügt.

 

Die ersten Reaktionen auf das Gutachten sind naturgemäß unterschiedlich. Eine kleine Sammlung von Artikeln, die in der Saarbrücker Zeitung dazu erschienen waren, soll dieses Bild veranschaulichen. (Zusammenstellung als Word-RTF-Datei).

 

H. Zimmermann, im September 2004